Weiteres Topthema: Reform der Zivilprozessordnung Bundesrat diskutiert über Importverbot für Rindfleisch

Berlin (AP). Gleich drei Themen mit politischer Sprengkraft stehen heute auf der Tagesordnung des Bundesrats: Zum ersten Mal in ihrer Geschichte hat die Länderkammer ein Parteienverbot beantragt. Mit einem eigenen Antrag wollen die Länder die Initiative der Bundesregierung für ein NPD-Verbot unterstützen. Weitere Topthemen sind der Rinderwahn und die von der Bundesregierung geplante Reform der Zivilprozessordnung.

Mit 57 Tagesordnungspunkten will sich der Bundesrat befassen. Eröffnen wird die Sitzung der neue Präsident der Länderkammer, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck. Eine Mehrheit für den Antrag auf NPD-Verbot galt bereits im Vorfeld der Sitzung als sicher. 47 Stimmen unterstützten die Initiative, sagte der niedersächsische Bundesratsbeauftragte Helmut Holl am Donnerstag in Berlin. Nicht zu den Unterstützern zählten das Saarland, Hessen, Berlin, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg.

Zum Thema Rinderwahn liegen der Länderkammer derzeit drei Anträge vor, wie Holl weiter berichtete. Die Grundinitiative gehe vom Saarland, Bayern und Baden-Württemberg aus. Sie kritisierten die Aufhebung des Importverbots für britisches Rindfleisch als verfrüht und forderten besseren Verbraucherschutz, nötigenfalls durch nationalen Alleingang.

In einem niedersächsischen Antrag wird die Aufhebung des Importverbots nicht grundsätzlich in Frage gestellt, aber die Kennzeichnung von Rindfleisch aus allen EU-Mitgliedsstaaten gefordert. Notfalls soll über die Länder, die nicht kennzeichnen, ein Importverbot verhängt werden. Rheinland-Pfalz zeigt sich in einem eigenen Antrag besorgt über die BSE-Problematik in Frankreich und will eventuell ein Importverbot für das Nachbarland. Angesichts weiterer Gespräche von Bundesgesundheitsministerin Andrea Fischer mit der EU-Kommission in der kommenden Woche galt es als fraglich, ob der Bundesrat überhaupt schon in der Sache entscheidet.

Länder fühlen sich bei Justizreform überfahren

Kritik übte Holl am Vorgehen der Bundesregierung bei der Reform der Zivilprozessordnung. Bei den "größten strukturellen Veränderungen der letzten 80 bis 90 Jahre" habe es die Regierung versäumt, sich mit den Ländern und Berufsgruppen in Verbindung zu setzen und sie auf den Reformweg mitzunehmen, kritisierte der SPD-Politiker. Dass dies nicht sicher gestellt worden sei, sei der "eigentliche Fehler" gewesen.

Mit der Reform soll vor allem die Stellung der Amtsgerichte gestärkt werden. Für deren Urteile soll künftig nicht das Landgericht, sondern das Oberlandesgericht die Berufungsinstanz sein. Holl sagte, mit der Reform werde "in ganz erhebliche Besitzstände eingegriffen". Von den Ländern werde unter anderem kritisiert, dass für die obligatorische Einführung eines Gütetermins vor dem Amtsgerichtsprozess mehr als 700 Richter zusätzlich eingestellt werden müssten.

Holl sagte, im Bundesrat sei allenfalls eine Mehrheit für einen Antrag der SPD-geführten Länder möglich, mit dem die Justizreform als notwendig bezeichnet wird. Zusätzlich werde darin aber gefordert, noch einmal mit der Bundesregierung über Einzelheiten der Reform zu reden. Auch müsse die Kostenneutralität gewahrt werden.

(RPO Archiv)
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