Umstellung der Krankenhausvergütung ab 2003 Bundesrat billigt Fallpauschalen für Krankenhäuser

Berlin (rpo). Neue Vergütungssysteme für Krankenhäuser hat der Bundesrat am Freitag beschlossen. Künftig kann das Abrechnungssystem von Tagessätzen auf Fallpauschalen umgestellt werden.

Ab 1. Januar 2003 findet die Umstellung auf freiwilliger Basis statt. 2004 wird sie dann Pflicht. Das Gesetz war bis zuletzt umstritten. Auch der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hatte keinen echten Kompromiss gefunden. Am Freitag gab es dann in der Länderkammer eine knappe Mehrheit für das Gesetz.

Hauptstreitpunkt war, dass die Länder in dem neuen System selbst die Schwerpunkte der Versorgung setzen wollten. Länder wie Bayern warfen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt vor, künftig sei es kaum mehr möglich, Psychiatrie oder Geriatrie als Schwerpunkte zu haben. Das Gesetz räume den Ländern nur noch die Möglichkeit für "marginale Zuschläge" auf die Pauschalen ein. Außerdem wurde Kritik daran laut, dass bei der Festsetzung der Fallpauschalen Wirtschaftlichkeitsreserven berücksichtigt werden müssen. Damit nehme man den Hospitälern den Anreiz, wirtschaftlich zu sein. Schmidt sagte, der Kritik könne nicht Rechnung getragen werden, weil sonst die Zielsetzung des Gesetzes in Frage gestellt werde.

Als Ausgangsgrundlage für die Entwicklung des deutschen Fallpauschalensystems dient das australische System. Es fasst eine Vielzahl unterschiedlicher Diagnosen zu einer überschaubaren Anzahl von Pauschalen mit vergleichbarem ökonomischen Aufwand zusammen. Dadurch entsteht ein Katalog von 600 bis 800 Abrechnungspositionen für die Krankenhäuser.

Das Gesetz will durch die Berücksichtigung von Haupt- und Nebendiagnosen auch unterschiedlichen Schweregraden von Erkrankungen Rechnung tragen. Ziel der Fallpauschalen ist es, die im internationalen Vergleich lange Verweildauer in deutschen Krankenhäusern zu verkürzen. Einrichtungen der Psychosomatik und -therapie sollen nicht in das neue Vergütungssystem einbezogen werden.

Der Gesetzentwurf enthält auch Regelungen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Ärzte und Krankenpfleger. Dazu gehören die Einhaltung der Ruhezeiten, die Überführung von Bereitschaftsdienst in Schichtdienst und den Abbau von Überstunden in den Krankenhäusern. Gesundheitsministerin Schmidt verwies darauf, dass mit den für 2003 vorgesehenen 100 Millionen Euro bis zu rund 5.000 zusätzliche Stellen in Krankenhäusern geschaffen werden können.

(RPO Archiv)
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