Karlsruhe Bundesgerichtshof stärkt Mieter bei Wohnungsverkauf

Karlsruhe · Sind Mieter beim Verkauf ihrer Wohnung übergangen worden, können sie Schadenersatz verlangen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Das Vorkaufsrecht solle den Mieter unter anderem davor schützen, durch den Käufer aus seiner Wohnung verdrängt zu werden, urteilte der BGH. Die Karlsruher Richter gaben damit im Grundsatz einer Hamburger Mieterin recht. Der Mieterbund begrüßte das Urteil.

Die Frau fordert Schadenersatz in Höhe von 79 428 Euro. Die Klägerin macht geltend, beim Verkauf ihrer Wohnung 2011 nicht die Gelegenheit bekommen zu haben, diese selbst zu erwerben (Az.: VIII ZR 51/14). 2012 habe der neue Vermieter ihr dann zwar ein Kaufangebot gemacht, das sie letztendlich auch angenommen habe. Die Wohnung sei aber knapp 80 000 Euro teurer gewesen als beim Verkauf durch die Vermieterin 2011.

Den konkreten Fall wiesen die Bundesrichter an die Vorinstanz zurück. Das Hamburger Landgericht muss demzufolge die Umstände des Sachverhalts noch einmal genauer prüfen, um festzustellen, ob und, wenn ja, wie viel Schadenersatz die Frau bekommt.

(dpa)
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