Karlsruhe Bundesgerichtshof: "Kunde" kann auch "Kundin" meinen

Karlsruhe · Banken müssen in ihren Formularen Frauen nicht in der weiblichen Form wie "Kontoinhaberin" oder "Kundin" ansprechen. Einen solchen individuellen Anspruch sehen die gesetzlichen Bestimmungen laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht vor.

Bei Begriffen wie "Kunde" oder "Kontoinhaber" handele es sich um das sogenannte generische Maskulinum. Nach dem allgemeinen Sprachgebrauch könne dies auch nicht männliche Menschen umfassen, befanden die Richter und wiesen damit die Klage einer Rentnerin ab. (Az: VI ZR 143/17).

(epd)
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