Berlin Bund-Länder-Finanzpaket gebilligt

Berlin · Die Geldströme werden ab dem Jahr 2020 neu geordnet.

Der Bundestag hat die mühsam ausgehandelte Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen verabschiedet. Knapp vier Monate vor Ende der Wahlperiode votierte das Parlament gestern für das umfangreichste Reformprojekt der großen Koalition. Der Bundesrat dürfte heute zustimmen. Anlass für die Reform ist das Auslaufen des derzeitigen Bund-Länder-Finanzausgleichs Ende 2019. Dann endet auch der Solidarpakt II mit Ostdeutschland.

Das Gesetzespaket umfasst allein 13 Grundgesetzänderungen, die mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden müssen. Hinzu kommen etliche weitere Gesetzesänderungen, mit denen die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Finanzfragen neu geregelt wird. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble verteidigte die Reform, räumte aber ein, der Schritt sei nicht unproblematisch. "Wir ändern ein Stück weit die Architektur unserer föderalen Finanzordnung, aber wir sind ein Bundesstaat." Deshalb müsse man gesamtstaatliche Lösungen finden. Hamburgs Regierungschef Olaf Scholz sprach von einem guten Ergebnis für den deutschen Föderalismus. "Die 16 Länder werden ihre Aufgabe wahrnehmen können, und sie tun es in enger Kooperation mit dem Bund."

Mit der Reform entfällt der bisherige Länderfinanzausgleich, mit dem die Bundesländer ihre Steuereinnahmen untereinander aufteilen. Dies wird künftig allein über die Verteilung der Umsatzsteuereinnahmen erledigt. Nach der Reform erhalten die Länder von 2020 an jährlich 9,75 Milliarden Euro vom Bund - die Summe wird in den Folgejahren weiter steigen. Das ist deutlich mehr Geld als bisher.

Der Bund bekommt dafür mehr Eingriffsrechte - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung und bei Schul-Investitionen. Die neuen Regelungen sollen mindestens bis zum Jahr 2030 gelten.

(RP)
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