EU-Urteil zu Dienstwagensteuer Bund droht weiteres Milliardenloch

Berlin (rpo). Bund, Ländern und Gemeinden droht ein neues Finanzloch in Milliardenhöhe. Grund: der Europäische Gerichtshof (EuGH) wird voraussichtlich Anfang 2003 die Kappung des Vorsteuerabzuges bei Dienstwagen für ungültig erklären.

Diese so genannte "Lafontaine-Steuer" war im Zuge der ersten rot-grünen Steuerreform 1999 eingeführt worden.

Der Streit zwischen einem Malermeister aus Niedersachsen und seinem Finanzamt könnte Finanzminister Hans Eichel nun ein neues Finanzloch bescheren. Dabei geht es um die Frage, ob Steuervorteile beim Kauf vorwiegend dienstlich genutzter Firmenwagen eingeschränkt werden dürfen. Der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat bereits empfohlen, die entsprechende Regel zu kippen: Eine Entscheidung des Rates, die der deutschen Regelung zu Grunde liegt, sei "insgesamt ungültig", meinte der Generalanwalt Ende Oktober.

In etwa 80 Prozent aller Streitfälle folgen die EuGH-Richter den Vorgaben des Generalanwalts. "Bei einem entsprechenden Urteil würden dem Fiskus knapp eine Milliarde Euro jährlich fehlen", berichtete das Hamburger Magazin "Stern" am Dienstag vorab. Für Eichel und seine Länderkollege könne es aber noch schlimmer kommen: "Da die Jahresumsatzsteuerbescheide in der Regel unter Nachprüfungsvorbehalt stehen, müssten rund 3,5 Milliarden Euro an die Unternehmen zurückgezahlt werden", errechnete die Zeitschrift.

Hintergrund der anstehenden EuGH-Entscheidung ist ein Rechtsstreit zwischen dem Malermeister Walter Sudholz und dem Finanzamt Sulingen südlich von Bremen. Sudholz hatte im April 1999 für rund 55 000 DM (knapp 28 000 Euro) plus Mehrwertsteuer ein Auto gekauft, das er zu 70 Prozent für seine Firma und zu 30 Prozent privat nutzte. Der Unternehmer machte die gesamte Umsatzsteuer aus dem Kauf des Wagens in Höhe von 8813,79 DM als Vorsteuer geltend. Eine neue Regelung des Umsatzsteuergesetzes, wonach nur 50 Prozent der Vorsteuer abziehbar sind, verstößt nach Sudholz' Ansicht gegen EU-Recht.

Das Finanzamt Sulingen berücksichtigte aber nur 50 Prozent der Vorsteuer als abziehbar, wie es die Gesetzesänderung zum 1. April vorsah. Der anschließende Rechtsstreit führte über das Finanzgericht und den Bundesfinanzhof nunmehr bis zum EuGH. Der Generalanwalt dort stellte fest, dass die Grundlage für die deutsche Steuerregelung - eine Entscheidung des Rates vom Februar 2000 - unverhältnismäßig sei und die Ansprüche des Steuerpflichtigen beschränke. Das sei mit dem EU-Recht unvereinbar. Eine endgültige Entscheidung wird der EuGH voraussichtlich Anfang 2003 treffen.

- Aktenzeichen: C-17/01

(RPO Archiv)
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