Briefwahl Rheinland-Pfalz So funktioniert die Briefwahl in Rheinland-Pfalz

Die Briefwahl wird immer beliebter. Durch die Corona-Pandemie dürften sich bei der diesjährigen Landtagswahl in Rheinland-Pfalz noch mehr Wähler für diese Form der Stimmabgabe entscheiden. Doch wie funktioniert die Briefwahl überhaupt? Bis wann müssen die Unterlagen beantragt sein? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Briefwahl in Rheinland-Pfalz.

 Am 14. März wird in Rheinland-Pfalz der Landtag gewählt.

Am 14. März wird in Rheinland-Pfalz der Landtag gewählt.

Foto: dpa/Sebastian Gollnow

Wie können die Wahlunterlagen beantragt werden?

Solange es keine amtliche Anordnung zur ausschließlichen Briefwahl gibt, muss jeder Wähler seine Unterlagen für die Briefwahl selbst beantragen. Hierzu muss der Wahlscheinantrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, ausgefüllt und per Post an die Gemeindeverwaltung des Hauptwohnsitzes geschickt werden. Es ist auch möglich, den Wahlscheinantrag während der Öffnungszeiten der Verwaltungsbüros direkt vor Ort abzuliefern. Ebenso ist ein formloser Antrag per Mail oder Fax möglich. In dem Fall muss darin Name, Adresse und Geburtsdatum des Antragstellers genannt werden.

Ab wann kann die Briefwahl beantragt werden?

Die Wahlbenachrichtigungen sind bereits verschickt, sodass die Briefwahl direkt beantragt werden kann. Somit ist auch die formelle Beantragung der Briefwahl-Unterlagen ab sofort möglich. Wer seine Wahlbenachrichtigung bis zum 21. Februar 2021 noch nicht erhalten hat, sollte dies bis spätestens 26. Februar bei der örtlichen Verbandsgemeinde bzw. Stadtverwaltung anmelden.

Bis wann muss die Briefwahl beantragt werden?

Die Frist zur Beantragung der Briefwahl läuft bis Freitag, 12. März, 18 Uhr. Alle später eingehenden Anträge können nur noch in besonderen Ausnahmefällen bearbeitet werden. Doch auch bei diesen Härtefällen gilt eine Frist bis zum Wahlsonntag, 14. März, um 15 Uhr.

Wie funktioniert die Briefwahl?

Nach Beantragung der Briefwahl wird ein sogenannter Wahlbriefumschlag per Post verschickt. Darin enthalten sind ein weißer Umschlag für den Wahlschein und ein hellblauer Umschlag für den Stimmzettel. Beide müssen getrennt in die jeweils zugeordneten Umschläge gesteckt werden. Anschließend kommen beide Umschläge in den roten Wahlbriefumschlag, der schließlich in einem Briefkasten der deutschen Post eingeworfen oder bei der Verwaltung direkt vorbeigebracht werden kann. Eine Frankierung ist nur nötig, wenn der Wahlbrief von außerhalb Deutschlands abgeschickt wird.

Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen eingegangen sein?

Spätestens am Wahltag muss der Wahlbriefumschlag bei der zuständigen Stelle eingegangen sein. Dazu sollte der Wahlbrief per Post bis spätestens Mittwoch, 10 März, aufgegeben worden sein. Es ist auch möglich, den Wahlbrief noch persönlich oder durch einen Bekannten am Wahltag (14. März) bis 18 Uhr abzugeben. Briefwahl-Unterlagen, die zu spät ankommen, werden nicht mitgezählt.

Kann man trotz einer Briefwahl-Beantragung doch noch persönlich im Wahlbüro wählen?

Ja, allerdings nur unter Vorlage ihres Wahlscheines und Personalausweises im zuständigen Wahllokal.

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