Breiviks Rechtsanwälte plädieren auf Freispruch

Oslo (spol) Die irritierenden Meldungen der Anwälte, die den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik vertreten, reißen nicht ab. Nun teilten sie mit, dass sie "wegen Notwehr" auf Freispruch plädieren. Dies sei der Wunsch des 33-jährigen Attentäters, sagte sein Verteidiger Geir Lippestad der Zeitung "Dagbladet".

Der Anwalt räumte jedoch ein, dass Breivik damit vor Gericht wohl kaum Erfolg haben werde. "Technisch gesehen haben wir aber keine andere Wahl, als seine Argumente darüber vorzutragen, warum er das getan hat", sagte der Jurist, der selbst mittlerweile zu vermuten scheint, dass die Außenwirkung seiner Kanzlei durch den Prozess eher leidet, als tatsächlich positive Auswirkungen hat. Es werde hart sein, der Aussage Breiviks zuzuhören, sagte der Anwalt weiter. Der rechtsradikale Islam-Hasser Breivik muss sich für den Tod von 77 Menschen verantworten, darunter viele Jugendliche.

Breivik hatte am 22. Juli 2011 zunächst eine Bombe im Osloer Regierungsviertel gezündet und acht Menschen getötet. Anschließend fuhr er weiter zur 40 Kilometer entfernten Insel Utoya, um dort 69 meist jugendliche Teilnehmer eines Ferienlagers der regierenden Sozialdemokraten zu erschießen.

Der 33-Jährige hat die Taten gestanden, bezeichnet sich aber als unschuldig. Nach seiner Festnahme hatte Breivik angegeben, einen Krieg gegen die Islamisierung Europas zu führen. Er habe die norwegische Regierung für die seiner Meinung nach laxe Einwanderungspolitik bestrafen wollen.

Breiviks Anwälte hatten erst am Donnerstag für Irritationen gesorgt, als die norwegische Fotoagentur Scanpix Bilder veröffentlichte, auf denen sich die Juristen in coolen Posen präsentieren – ähnlich wie auf dem Werbeplakat einer US-amerikanischen Fernsehserie.

Breivik war diese Woche in einem neuen psychiatrischen Gutachten für schuldfähig befunden worden. Bei einer Verurteilung könnte er somit ins Gefängnis kommen. Den Richtern liegt aber auch ein anderes Gutachten vor, das ihn als geisteskrank und nicht zurechnungsfähig einstuft. In diesem Fall würde Breivik bei einem Schuldspruch in eine geschlossene psychiatrische Anstalt eingewiesen. Das Gericht wird die Verfasser beider Gutachten in dem Prozess anhören.

(RP)
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