Appell des CSU-Generalsekretärs Blume dringt auf schnelle Reform des Wahlrechts

Berlin · Den CSU-Generalsekretär treibt die Sorge vor einer Verschärfung der Corona-Lage um. Markus Blume pocht darauf, die Vorbereitungen zur Bundestagswahl pandemiefest zu machen - und sieht den Bundestag und das Bundesinnenministerium in der Pflicht.

 CSU-Generalsekretär Markus Blume (Archiv).

CSU-Generalsekretär Markus Blume (Archiv).

Foto: AFP/CHRISTOF STACHE

Die Vorbereitungen zur Bundestagswahl stellen die Parteien in diesem Jahr vor besondere Herausforderungen. Unter Pandemie-Bedingungen können die Versammlungen, in denen die Bewerber für den Bundestag nominiert und Wahllisten aufgestellt werden, nicht wie gewohnt stattfinden. Das Bundeswahlrecht schreibt bislang allerdings vor, dass diese Aufstellungsversammlungen nur in Präsenz stattfinden dürfen. Um digitale oder hybride Formate zu ermöglichen, wäre eine Gesetzesreform notwendig.

Genau das hat nun CSU-Generalsekretär Markus Blume gefordert. Angesichts der angespannten Pandemielage drängt Blume auf eine möglichst schnelle Änderungen des Wahlrechts. „Wenn die Pandemie noch länger andauert und, wie zu befürchten ist, sich aufgrund der Corona-Mutation weiter verschärft, müssen wir sicherstellen, dass die Vorbereitungen für die Bundestagswahl trotzdem ordnungsgemäß ablaufen können“, sagte Blume unserer Redaktion. „Deswegen halte ich es für notwendig, dass der Deutsche Bundestag gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Voraussetzungen dafür schafft, von den üblichen wahlrechtlichen Vorschriften abweichen zu können. Wir müssen die Vorbereitungen zur Bundestagswahl pandemiefest machen, zum Beispiel durch die Möglichkeit der Briefwahl“, sagte Blume. Demokratie dürfe nicht pausieren. Es sei wichtig, einen Plan B in der Schublade zu haben.

In den Monaten vor der Bundestagswahl werden in parteiinternen Verfahren die Kandidaten für die Bundestagswahl nominiert und Wahllisten aufgestellt. Das Bundeswahlgesetz gibt den Parteien dabei detaillierte Vorschriften zum Verfahren vor. Hybride Verfahren kombiniert mit Brief- oder Urnenwahlen sind bislang nicht vorgesehen.

Laut dem CSU-Generalsekretär geraten Parteien unter Pandemie-Bedingungen in Schwierigkeiten. „Hier kollidieren zwei Rechte und Interessen: auf der einen Seite die Notwendigkeit, als Partei durch die Aufstellung von Bewerbern an der politischen Willensbildung und an der Vorbereitung der Bundestagswahl mitzuwirken“, sagte Blume. „Auf der anderen Seite müssen wir aber auch unsere Vorbildfunktion wahren und mit unserem eigenen Handeln den Kurs von Umsicht und Vorsicht in der Pandemie mittragen.“ Je näher die Bundestagswahl rücke, desto mehr würde sich dieser Widerspruch verschärfen. „Aktuell gibt es noch keinen anderen Weg, als Kandidaten für den Bundestag in Präsenz zu nominieren“, sagte Blume.

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