Skinhead-Pärchen in München verurteilt Bis zu sechs Jahre Haft für Überfall auf Griechen

München (rpo). Mehr als ein Jahr nach dem brutalen Überfall auf einen Griechen in München hat das dortige Landgericht am Freitag die hauptangeklagten Skinheads wegen Totschlags zu Jugendstrafen von fünf und sechs Jahren verurteilt.

Drei Mitangeklagte kamen mit Haftstrafen zwischen 15 Monaten und dreieinhalb Jahren wegen gefährlicher Körperverletzung davon.

Die Verteidiger der beiden Hauptangeklagten kündigten Rechtsmittel gegen das Urteil an, die Staatsanwaltschaft hat über eigene Rechtsmittel noch nicht entschieden. Zu dem Überfall war es im Januar vergangenen Jahres im Münchner Schlachthofviertel gekommen, am Rande einer privaten Feier in einem als Neonazi-Treff bekannten Lokal. Die Frau hatte der Beweisaufnahme zufolge einen "deutlich als Südländer" erkennbaren 32-jährigen Griechen auf der Straße angepöbelt und angegriffen. Als er sich wehrte, kamen andere Skinheads hinzu, besondere der Freund des Mädchens verletzte ihn durch Tritte gegen den Kopf schwer. Dann eilten Türken aus einer benachbarten Wirtschaft herbei und retteten dem Griechen vermutlich das Leben. Zwischen den Türken und den Skinheads entwickelte sich eine regelrechte Straßenschlacht.

Die Jugendkammer wich in Schuldspruch und Strafmaß gegen die beiden Hauptanklagten vom Antrag der Staatsanwaltschaft ab, die wegen der Tritte gegen den Kopf des Opfers von versuchtem Mord gesprochen und je siebeneinhalb Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidiger hatten für das Paar Freispruch gefordert. Allenfalls sei eine geringe Strafe wegen Körperverletzung möglich, hatten sie erklärt.

Laut Urteil haben die beiden Hauptangeklagten mit den Stiefeltritten gegen den Kopf des Opfers dessen möglichen Tod billigend in Kauf genommen. Die Jugendkammer war aber nicht restlos überzeugt, dass sie aus niedrigen Beweggründen handelten, und ging deshalb nur von versuchtem Totschlag und nicht von versuchtem Mord aus. Ausländerfeindlichkeit habe als Motiv der schwer betrunkenen Angeklagten "nicht die zentrale Rolle gespielt". Ausschlaggebend für die Misshandlungen sei vielmehr wohl gewesen, dass die Frau bei der Gegenwehr des Griechen einen Nasenbeinbruch erlitten habe. Der Frau attestierte die Kammer eine "beängstigend rohe Gesinnung". Ihr Freund hatte zur Tatzeit noch wegen eines anderen Delikts unter Bewährung gestanden.

(RPO Archiv)
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