Kommentar BGH-Urteil: Starke Konsumenten

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil für Verbraucher gefällt. Auch wenn RWE versucht, dies als Spruch für wenige Fälle herunterzuspielen, hat der BGH einen Grundsatz definiert: Konzerne müssen in Verträgen klar regeln, unter welchen Umständen sie die Preise erhöhen werden. Nur dann kann ein Kunde entscheiden, ob der Abschluss eines Vertrages beim Versorger A besser ist als beim Versorger B. Stärkung der Konsumentensouveränität nennt man das – und dies ist das Beste, was Staat, Gerichte und Verbraucherzentralen für Wettbewerb und faire Preise tun können.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat ein wichtiges Urteil für Verbraucher gefällt. Auch wenn RWE versucht, dies als Spruch für wenige Fälle herunterzuspielen, hat der BGH einen Grundsatz definiert: Konzerne müssen in Verträgen klar regeln, unter welchen Umständen sie die Preise erhöhen werden. Nur dann kann ein Kunde entscheiden, ob der Abschluss eines Vertrages beim Versorger A besser ist als beim Versorger B. Stärkung der Konsumentensouveränität nennt man das — und dies ist das Beste, was Staat, Gerichte und Verbraucherzentralen für Wettbewerb und faire Preise tun können.

Gestrig fällt dagegen die Reaktion der Versorger aus: Sie versuchen, Zeit zu schinden, und verschanzen sich hinter Floskeln, wonach man die Urteilsbegründung abwarten müsse. Solche Arroganz konnten sie sich vielleicht in Monopol-Zeiten leisten. Im harten Wettbewerb, der auch auf dem Gasmarkt herrscht, erwarten Kunden anderes. Je schneller RWE und Eon sich zu kulanten Rückzahlungen entschließen, desto leichter können sie den Image-Schaden beheben.

(RP)
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