BGH: Tagesmütter brauchen Genehmigung
Karlsruhe (dpa). Eine Tagesmutter benötigt für die Kinder-Betreuung in einem Wohnhaus die Erlaubnis des Verwalters oder Hauseigentümers. Ein entsprechendes Urteil (Az.: V ZR 204/11) fällte der Bundesgerichtshof (BGH).
14.07.2012
, 02:30 Uhr
Eine Kölner Tagesmutter muss ihre Tätigkeit zu Hause somit aufgeben – es sei denn, sie stimmt die Nachbarn noch um. Die Grundsatzfrage, ob eine Tagesmutter überhaupt in einem Wohnhaus tätig sein darf und Mitbewohner Kinderlärm und mehr Schmutz hinnehmen müssen, ließ der BGH offen.