BGH spitzt Arbeitspflicht Alleinerziehender zu

Karlsruhe (dapd). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat die Arbeitspflicht geschiedener Alleinerziehender verschärft. Nach einem jetzt veröffentlichten Urteil können Alleinerziehende mit einem Erstklässler grundsätzlich ganztags arbeiten, wenn ein Schülerhort bis 17 Uhr zur Verfügung steht.

Nur wenn einzelfallbezogene Gründe genannt werden, warum ein Elternteil das Kind neben dem Schülerhort persönlich betreuen muss, kommt eine Verringerung der Arbeit und ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ex-Partner in Betracht, lautet der Richterspruch.

(RP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort