Karlsruhe BGH-Präsident erringt Teilsieg gegen eigene Richter

Karlsruhe · In einem beispiellosen Richterstreit am Bundesgerichtshof (BGH) hat das Dienstgericht BGH-Präsident Klaus Tolksdorf den Rücken gestärkt. Es verneinte einen rechtswidrigen Eingriff Tolksdorfs in die Unabhängigkeit zweier Bundesrichter.

Auslöser des Streits: 2011 ging die Vorsitzende des 2. Strafsenats in den Ruhestand. Ihr Stellvertreter Thomas Fischer bewarb sich um den Posten. In dienstlichen Beurteilungen hatte der 59-Jährige Bestnoten bekommen. Doch BGH-Präsident Tolksdorf stufte Fischer um eine Note herab und schlug einen anderen Bewerber vor. Fischer zog vor Gericht und verhinderte die Besetzung der Stelle. 2012 wiederholte sich das gleiche bei der Vorsitzendenstelle im 4. Strafsenat. Damit sind zwei Senatsvorsitze vakant.

Das BGH-Präsidium versuchte, mit Übergangslösungen die Lücken zu stopfen. Zwischenzeitlich übernahm ein Vorsitzender gleich zwei Senate. Fischer und zwei Kollegen hielten dies für verfassungswidrig und setzten ein Verfahren aus. Gestern schilderten Fischer und ein weiterer Senatskollege sichtlich aufgewühlt den darauffolgenden Kleinkrieg: Einzelanhörungen von Richtern vor dem BGH-Präsidium, unterschwellige Drohungen, den Senat zu "zerschlagen", eine – im einzelnen umstrittene – Bitte des Präsidenten, eine Entscheidung des Senats vorab zu bekommen. Schließlich ließ sich Tolksdorf dienstliche Erklärungen der Richter aus laufenden Verfahren vorlegen. All dies, so die Kläger, sollte Druck ausüben, damit sie im Sinne des Präsidiums entscheiden. Das Dienstgericht wies die Klage ab; es sei formal nicht zuständig – ein Etappensieg für Tolksdorf. Der Streit geht vor den Verwaltungsgerichten weiter.

(dpa)
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