Karlsruhe Bewertungsportal muss nach Urteil Arzt-Profil löschen

Karlsruhe · Das Ärztebewertungsportal Jameda muss die Daten einer Hautärztin vollständig löschen. Das hat der Bundesgerichtshof gestern entschieden. Er gab einer Kölner Dermatologin recht, die in den Vorinstanzen noch unterlegen war.

Das Grundrecht der Ärztin auf informationelle Selbstbestimmung überwiege in diesem Fall das Recht von Jameda auf Meinungs- und Medienfreiheit, erklärten die Richter (Az: VI ZR 30/17). Da das bundesweite Ärztebewertungsportal nicht nur Informationen vermittle, sondern Ärzte nach Zahlung unterschiedlich präsentiere, sei es nicht neutral, so die Richter. Der Geschäftsführer von Jameda kündigte nach der Urteilsverkündung eine Anpassung der Internetseiten an.

(RP)
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