Beschnittener Junge war nach Eingriff mehrfach unter Narkose

Frankfurt/Berlin (RP). Der Fall des beschnittenen Jungen, der zu dem umstrittenen Urteil des Landgerichts Köln führte, war medizinisch offenbar brisanter als bisher bekannt.

Wie die "Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung" berichtete, kam der Vierjährige zwei Tage nach seiner Beschneidung mit Nachblutungen in eine Kindernotaufnahme. Aus einem Arztbrief, der die Behandlung dokumentierte, gehe hervor, dass dort eine "urologisch-chirurgische Revision" der Beschneidung "in Vollnarkose" erfolgt sei. Unterdessen wird das Kölner Urteil weiter diskutiert. Die Kinderhilfe warnte vor einem "Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen", während die Rabbinerkonferenz forderte, verantwortungsbewusste Beschneidungen müssten weitergehen.

(RP)
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