Jedoch erhebliche Verstöße gegen das Parteiengesetz Berliner CDU-Spendenaffäre: Vorwurf der Untreue nicht begründet

Berlin (dpa). In der Berliner CDU-Spendenaffäre hat sich nach einem internen Prüfbericht niemand strafbar gehandelt oder persönlich bereichert. Das attestierte der Rechtsanwalt Peter-Michael Heers der CDU in seinem Prüfbericht.

Es sei weder der Vorwurf der Untreue noch der Unterschlagung begründet. "Aber sündenfrei sind die Beteiligten dennoch nicht", sagte Heers am Donnerstag vor Journalisten. Die Beteiligten hätten erhebliche Verstöße gegen das Parteiengesetz und CDU-interne Verhaltungsregelungen begangen.

Landowsky und Diepgen sollen als Zeugen

Die Beteiligten der Berliner CDU-Spendenaffäre sowie CDU-Landeschef Eberhard Diepgen sollen als Zeugen vor dem Untersuchungsausschuss des Bundestages zur CDU-Spendenaffäre aussagen. Auf entsprechende Anträge einigten sich die Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen, wie der Obmann der SPD, Frank Hofmann, und der Grünen-Obmann, Christian Ströbele, der dpa am Donnerstag mitteilten. Wann sich der Ausschuss mit der Affäre um eine 40000-Mark-Spende an den CDU-Fraktionschef Klaus Landowsky beschäftigen wird, ist unklar.

Auf Wunsch von SPD und Grünen soll der Regierende Bürgermeister Diepgen geladen werden, da er als Landesvorsitzender mit verantwortlich für die korrekte Abgabe von Rechenschaftsberichten sei. Zudem könne er Auskunft geben, wofür die Spenden verwandt wurden. Die 40000 Mark waren nicht korrekt verbucht worden, weshalb der Rechenschaftsbericht der Bundes-CDU für 1995 korrigiert werden musste.

(RPO Archiv)
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