"Was wir wussten, haben wir rechtzeitig gesagt" Behrens lehnt Verantwortung für V-Mann-Panne ab

Düsseldorf (rpo). Kurz nach 17 Uhr am Mittwoch kam für Nordrhein-Westfalens Innenminister Fritz Behrens (SPD) über den Fernsehschirm die Entwarnung. Die Verantwortung für die V-Mann-Panne beim Verbotsprozess gegen die NPD liege in Berlin, versicherte Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) in seiner live übertragenen Pressekonferenz.

Nordrhein-Westfalen habe schon im August vergangenen Jahres dem Bundesinnenministerium berichtet, dass sich die Klage gegen die NPD auch auf Äußerungen eines früheren V-Mannes stütze. In Berlin sei diese wichtige Information aber von einem Abteilungsleister glatt vergessen worden.

Nach dieser Klarstellung seiner Berliner Amtskollegen konnte Behrens sichtlich entspannt in die Sitzung des Landtags- Innenausschusses gehen. "Ich sehe nicht, dass mir oder meinen Mitarbeitern Vorwürfe zu machen sind", hielt Behrens CDU und FDP auch gleich entgegen. "Was wir wussten, haben wir rechtzeitig weitergegeben." NRW-Verfassungsschutzchef Hartwig Möller habe Berlin auch gleich Anfang Januar über die Aussagegenehmigung für den NPD- Mann informiert.

Die CDU hielt Behrens zwar vor, er sei für einen "Skandal" und eine "schlimme Blamage" verantwortlich. Die V-Mann-Panne zeige erneut, dass er sein Ministerium nicht im Griff habe. Doch Munition für Rücktrittsforderungen gegen Behrens hatte Schily den Düsseldorfer Oppositionsparteien nicht geliefert.

Wie Schily hält auch Behrens die Aussetzung des NPD-Verfahrens für unangemessen. Die Verfassungsrichter hätten auf Grund einer falschen Sachinformation entschieden, ist der NRW-Innenminister überzeugt. Das Bundesinnenministerium habe sie offenbar im Glauben gelassen, es komme ein aktueller V-Mann als Auskunftsperson nach Karlsruhe. Der ehemalige NPD-Landesvorsitzende Wolfgang Frenz sei aber bereits 1995 "abgeschaltet" worden.

Bereits 1962 verpflichtet

Einer kleiner Fisch ist Frenz aber keineswegs. Bereits am 16. Januar 1962 hatte ihn der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz verpflichtet. Jahrelang lieferte er Informationen aus der rechten Szene. "In die NPD haben wir ihn aber nicht geschickt", versicherte Behrens. Der Verfassungsschutz habe sich von dem NPD-Mann getrennt, weil er "immer radikaler geworden ist".

Darüber sei auch das Bundesamt für Verfassungsschutz, für das Frenz zeitweise ebenfalls gearbeitet habe, 1996 informiert worden. "Alles, was er danach getan hat, hat er ohne unseren Einfluss gemacht", so Behrens. Deshalb könnten Frenz' antisemitischen Schriften aus der Zeit nach 1998 auch in Karlsruhe verwendet werden.

Er selbst sei erstmals im April 2001 informiert worden, dass Äußerungen des V-Mannes in den Verbotsantrag gegen die NPD eingeflossen seien. Zu diesem Zeitpunkt sei der Antrag bereits in Karlsruhe eingereicht gewesen.

(RPO Archiv)
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