Berlin Behörden interessieren sich immer öfter für Konten

Berlin · Finanzämter, Sozialbehörden und Gerichte prüfen im Kampf gegen Steuerbetrug und Sozialmissbrauch immer häufiger die Konten von Privatpersonen. Im vergangenen Jahr hat sich die Zahl der Abfragen auf 141 640 gegenüber dem Vorjahr verdoppelt. Das Bundesfinanzministerium bestätigte gestern einen entsprechenden Bericht.

Die Steigerung sei fast vollständig auf die erst seit 2013 möglichen Anfragen von Gerichtsvollziehern zur Existenz von Konten zurückzuführen. Diese Justizbeamten nutzen das Instrument vor allem, wenn sich Schuldner unkooperativ zeigen. Abfragen müssen aber zwingend erforderlich sein. Auch müssen die Ansprüche des Gläubigers mehr als 500 Euro betragen. Im ersten Quartal 2014 stieg die Zahl der Abfragen deshalb weiter - von gut 24 000 auf mehr als 48 000.

Seit 2005 dürfen Behörden Konten von Bürgern ermitteln, um Steuerbetrüger ausfindig zu machen und Sozialleistungsmissbrauch einzudämmen. Eine Kontenabfrage erfolgt, wenn ein Bürger Zweifel an Angaben etwa in seiner Steuererklärung nicht ausräumen kann. Dabei geht es zunächst nur um die Kontonummer sowie Stammdaten wie Name, Geburtsdatum und Adresse.

(dpa)
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