Kassel Behinderte bekommen höhere Sozialleistungen

Kassel · Das Sozialamt darf volljährigen Behinderten oder Pflegebedürftigen, die noch bei ihren Eltern oder in einer Wohngemeinschaft leben, nicht pauschal Sozialhilfeleistungen um 20 Prozent kürzen. Die Hilfeempfänger haben Anspruch auf den vollen Sozialhilfesatz, urteilte das Bundessozialgericht in Kassel (Az: B 8 SO 5 /14 R) Nach den gesetzlichen Bestimmungen erhalten Erwachsene, die keinen eigenen Haushalt führen, eine um 20 Prozent gekürzte Sozialhilfe nach der Regelbedarfsstufe 3. Der volle Sozialhilfesatz liegt bei 399 Euro.

(epd)
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