Beate Zschäpe bleibt in Untersuchungshaft
Karlsruhe (dpa). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Haftbeschwerde der mutmaßlichen Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe verworfen; sie bleibt in Untersuchungshaft. Die 37-Jährige sei dringend verdächtig, mit den inzwischen toten Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos die rechtsterroristische Vereinigung "Nationalsozialistischer Untergrund" gegründet zu haben, so der BGH.
01.03.2012
, 02:30 Uhr