Berlin Beamtenbund empört über Steinbrück

Berlin · Die angekündigte Kopplung der Pensionen an die Renten ruft die Staatsdiener und deren Verbände auf den Plan. Auch der SPD-Vorsitzende Gabriel schwächt die Aussage seines Kanzlerkandidaten ab.

Mit seiner Ankündigung, die Altersversorgung der Beamten begrenzen zu wollen, hat SPD-Kanzlerkandidat Peer Steinbrück eine lebhafte Debatte ausgelöst. Der Beamtenbund widersprach heftig und meinte, hier habe sich Steinbrück "vergaloppiert". SPD-Chef Sigmar Gabriel versuchte, die Aufregung zu dämpfen, und erklärte, dass eine "wirkungsgleiche Übertragung" der Rentenentwicklung auf die Pensionen "in Deutschland längst üblich" sei. Deshalb sah Gabriel auch keinen Grund für weitere Gesetzesänderungen.

SPD-Herausforderer Steinbrück hatte im TV-Duell mit Bundeskanzlerin Angela Merkel eine neue Forderung aufgestellt: "Die Pensionen müssen in ihrer Entwicklung fair gekoppelt werden an das, was in der umlagefinanzierten gesetzlichen Rentenversicherung stattfindet." Die Zuwächse bei den Pensionen, der Altersversorgung der Beamten, dürften "nicht überproportional" gegenüber der Entwicklung im Rentensystem sein.

Wenn Steinbrück die Beamtenversorgung an die gesetzliche Rentenversicherung koppeln wolle, verkenne er die eindeutige, grundgesetzlich geschützte Rechtslage, kritisierte der Beamtenbund. "Es handelt sich um zwei verschiedene Systeme", erläuterte der Vorsitzende des Verbandes, Klaus Dauderstädt. Offensichtlich habe Steinbrück aus den Augen verloren, dass die Entwicklung gar nicht so unterschiedlich verlaufen sei. "Zwischen 1993 und 2012 sind die Pensionen um 28 Prozent und die Renten um 25,5 Prozent gestiegen", erläuterte der Beamtenbund-Chef. Die Altersversorgung sei eine ernste Angelegenheit, die sich nicht als hochgespieltes Wahlkampfthema eigne. "Peer Steinbrück bereut sicher, was er da von sich gegeben hat", vermutete Dauderstädt.

Unterstützung erhält der Beamtenfunktionär aus der Wissenschaft. "Zu bedenken ist, dass sich nicht erst die Alterssicherung von Beamten und Arbeitnehmern unterscheidet, sondern bereits während der Berufstätigkeit grundlegende Unterschiede bestehen, die einen Vergleich infrage stellen", machte Wirtschaftsprofessor Michael Hüther vom Institut der deutschen Wirtschaft in Köln klar. Deshalb müsse ein simpler Vergleich infrage gestellt werden. Grundsätzlich würden aber im Versorgungsrecht der Beamten die Reformen der Rentenversicherung wirkungsgleich nachvollzogen. "Es erfolgt ein schrittweiser Übergang zur Pension mit 67, und auch das Pensionsniveau wurde im letzten Jahrzehnt abgesenkt", so der Ökonom.

Dass ein weiteres Absinken vorübergehend ausgesetzt worden sei, sollte nach Hüthers Auffassung nicht überbewertet werden. Auch im Rentensystem habe es im Vergleich zum ursprünglichen Anpassungspfad Abweichungen nach oben gegeben. "Entscheidend wird sein, dass die Anpassung des Pensionsniveaus maßvoll und mit Blick auf die Entwicklungen im gesetzlichen Rentensystem fortgesetzt wird", bekräftigte der IW-Direktor.

Die Rentenerhöhung ist nach einem gesetzlichen Automatismus an die Lohnentwicklung des Vorjahres gekoppelt. Die Beamtenpensionen steigen dagegen im Gleichschritt mit den im öffentlichen Dienst ausgehandelten Tariferhöhungen. Sie werden von den Kabinetten des Bundes und der Länder zusammen mit den Beamtenbezügen per Beschluss festgesetzt. Auch im SPD-Wahlprogramm steht nichts über eine Koppelung der Pensionen an die Höhe der Renten.

Aber auch CDU-Chefin Merkel hatte mit ihrer Bemerkung zu den Pensionen Verärgerung ausgelöst. Sie hatte vor Steinbrücks Plänen gewarnt und erläutert, dass Pensionäre im Gegensatz zu Rentnern Steuern bezahlen müssten. Dies ist jedoch falsch. Seit 2005 interessieren sich die Finanzämter auch für die Rente, anfangs waren 50 Prozent zu versteuern, seit diesem Jahr sind es 66 Prozent, sofern die Rente den Grundfreibetrag von 8130 für Alleinstehende oder 16 260 Euro für Verheiratete übersteigt.

Wie die Renten waren auch die Pensionen der Beamten in den vergangenen Jahren mehreren Eingriffen unterworfen. Seit 1998 müssen die aktiven Staatsdiener wie die Pensionäre 0,2 Prozentpunkte von jeder Erhöhung in eine Versorgungsrücklage einbringen. Die Höchstpensionen wurden von 75 Prozent auf 71,75 Prozent der Bezüge der letzten drei Dienstjahre gekappt.

(RP)
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