Bayern lässt kleines Schlupfloch im Rauchverbot
München (apn). Das durch einen Volksentscheid beschlossene strikte Rauchverbot in Bayern bekommt ein Schlupfloch. Für echte geschlossene Gesellschaften mit persönlichen Einladungen wie Hochzeiten, Geburtstagen oder Taufen gilt eine Ausnahmeregelung, wie aus den Vollzugshinweisen des Gesundheitsministeriums hervorgeht.
28.07.2010
, 02:30 Uhr
Auch Vorstandssitzungen können als geschlossene Gesellschaften gelten. Raucherclubs sollen dagegen explizit nicht mehr als geschlossene Gesellschaften anerkannt werden. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro bestraft.