Karlsruhe Bald drittes Geschlecht im Geburtenregister

Karlsruhe · Neben "männlich" und "weiblich" muss künftig ein dritter Geschlechtseintrag im Geburtenregister möglich sein. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Der Gesetzgeber muss das Personenstandsrecht bis Ende 2018 ändern.

Geklagt hatte Vanja, intersexuell, weder Mann noch Frau, geboren mit einem atypischen Chromosomensatz. Schätzungen gehen von mindestens 80.000 intersexuellen Menschen in Deutschland aus. Seit 2013 besteht die Möglichkeit, die Eintragung im Geburtenregister offen zu lassen, wenn das Geschlecht nicht eindeutig ist. Dadurch wird nach Ansicht der Richter aber nicht abgebildet, dass sich die Betroffenen nicht als geschlechtslos begreifen, sondern ein Geschlecht jenseits von männlich oder weiblich haben.

(dpa)
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