Stellungnahme für Verfassungsrichter abgeliefert AWACS-Klage: Regierung fürchtet "erhebliche Irritationen"

Berlin (rpo). In ihrer Stellungnahme zur FDP-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hat die Bundesregierung deutlich gemacht, dass es sich um eine rein defensive Luftraumüberwachung für den NATO-Partner Türkei handelt.

Die rot-grüne Regierung befürchtet bei einer Bundestagsabstimmung zu den deutschen AWACS-Einsätzen über der Türkei "erhebliche außenpolitische Irritationen". Das geht aus der Stellungnahme der Bundesregierung zur FDP-Klage vor dem Bundesverfassungsgericht hervor, die der dpa am Dienstag vorlag. Wann der Zweite Senat über den Eilantrag entscheidet, war offen.

In dem Schreiben heißt es, ein Erfolg der Klage würde die Regierung entweder zwingen, dem NATO-Partner die Hilfe zu verweigern oder die Zustimmung des Parlaments einzuholen. Letzteres würde den Handlungsspielraum der Regierung "unbegründet erheblich einschränken". Deshalb könnten beide Fälle "langwierige und fühlbare Auswirkungen" auf die deutsche Außen- und Verteidigungspolitik haben.

Die FDP hatte mehrfach betont, dass sie nicht den Einsatz ablehne. Sie dringe auf einen Bundestagsbeschluss, um den Soldaten mehr Rechtssicherheit zu geben. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Fraktion, Jörg van Essen, sagte: "Es droht außerordentlicher Schaden für die Rechte des Parlaments, wenn ein Einsatz, der offensichtlich auch nach Auffassung der beteiligten Soldaten in einer Kriegsregion über die Routine hinausgeht, ohne Mandat des Parlaments bleibt." Die Gefahr eines außenpolitischen Schadens sah er nicht.

Die Regierung argumentierte, eine einstweilige Anordnung würde auch in die Befehls- und Kommandogewalt der Verteidigungsministers und in die außen- und verteidigungspolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung eingreifen. Nur wenn die einstweilige Anordnung nicht ergehe, könne die Regierung ihren NATO-Pflichten gerecht werden und damit "Kontinuität und Kongruenz ihrer Außenpolitik" gewährleisten.

Die Regierung bekräftigte, dass sie im Falle einer Kriegsteilnahme der Türkei im Nordirak die deutschen Soldaten aus den AWACS-Maschinen abziehen würde. Der aktuelle AWACS-Einsatz zum Schutz der Türkei im Irak-Krieg habe aber rein defensiven Charakter. Es gebe keine Ermächtigung für Beobachtungen des irakischen Luftraumes. Es sei nichts erlaubt, was außerhalb des NATO-Rahmens liege. Die Mission sei außerdem kein Einsatz im Sinne des Karlsruher Urteils von 1994, da es sich nicht um einen Kampfeinsatz handele. Für einen solchen Einsatz muss dem damaligen Urteil zufolge ein Beschluss des Parlaments eingeholt werden.

Der Vorsitzende des Deutschen Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, sagte dagegen: "Es ist blauäugig, die AWACS-Besatzungen auf eine reine Verteidigungsfunktion zu beschränken." Das System nehme Ziele auf, klassifiziere sie und gebe sie weiter. Auch Gertz sprach sich für ein Bundestagmandat aus.

In ihrer Stellungnahme verweist die Regierung ferner auf die Abstimmung im Bundestag über den FDP-Antrag am vorigen Donnerstag, als mit der rot-grünen Mehrheit ein neuer Parlamentsbeschluss abgelehnt worden war. Außerdem billigten alle Fraktionen im Bundestag den AWACS-Einsatz. "In der Sache besteht also keinerlei Streit, der Bundestag ist mit dem Einsatz befasst gewesen, hat aber keinen Anlass gesehen, von der Bundesregierung seine Beteiligung zu fordern", hieß es.

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte am Montagabend in Stuttgart, er habe keinen Zweifel, dass der AWACS-Einsatz im Bundestag mit großer Mehrheit beschlossen würde. Für die Union sprach sich Fraktionsvize Wolfgang Schäuble (CDU) erneut für ein Mandat aus. "Dann haben wir Klarheit", sagte er im NDR. SPD-Fraktionsvize Gernot Erler sagte im WDR, die Flüge über die Türkei erfolgten nach den gleichen Regeln wie alle anderen Kontrollflüge der NATO.

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