Mündliche Verhandlung wurde nicht anberaumt AWACS: FDP scheitert mit Eilantrag in Karlsruhe

Karlsruhe (rpo). Der Bundestag muss sich vorerst nicht mit den Einsätzen der AWACS-Aufklärungsflugzeuge in der Türkei befassen. Die FDP ist mit ihrem Vorhaben gescheitert, vor dem Bundesverfassungsgericht einen entsprechenden Parlamentsbeschluss durchzusetzen.

Zur Begründung hieß es: Eine Entscheidung im Sinne der FDP griffe erheblich in den Kernbereich der außen- und sicherheitspolitischen Verantwortung der Regierung ein.

Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) sagte in Berlin, das Gericht habe bestätigt, dass Rot-Grün klar im Rahmen von Regierungskompetenz und Bündnisverpflichtungen über den Einsatz entscheiden könne. Er betonte, die AWACS-Flüge hätten eine rein defensive Aufgabe. Die FDP forderte alle Fraktionen auf, nun ein Gesetz zur Mitwirkung des Bundestags bei Auslandseinsätzen zu erarbeiten.

Unterdessen mahnten Regierungsmitglieder und der EU- Außenbeauftragte Javier Solana, dass sich die USA nach dem Irak-Krieg nicht aus der finanziellen Verantwortung für den Wiederaufbau des Landes stehlen dürften. Federführend müssten aber die Vereinten Nationen (UN) sein. Entwicklungsministerin Heidemarie Wieczorek-Zeul (SPD) sagte: "Wer zerstört hat, trägt auch die Hauptlast der Finanzierung des Wiederaufbaus".

Kanzler Gerhard Schröder (SPD) sicherte zu: "Unter dem UN-Dach wird Deutschland seine internationalen Verpflichtungen in der Zeit danach wahrnehmen." Angesichts der drohenden humanitären Katastrophe im Irak riefen deutsche Hilfsorganisationen zu Spenden auf. Erneut kamen in Deutschland verwundete US-Soldaten zur Behandlung an.

Die FDP erklärte zur Entscheidung des Verfassungsgerichts, es sei erneut deutlich geworden, wie nötig gesetzliche Regeln für die Beteiligung der Bundeswehr an Auslandseinsätzen seien. Darauf habe das Verfassungsgericht bereits in seinem AWACS-Urteil 1994 hingewiesen. FDP-Fraktionschef Wolfgang Gerhardt und Parteichef Guido Westerwelle betonten, es sei der FDP nie darum gegangen, die AWACS- Soldaten abzuziehen, sondern ihnen Rechtssicherheit und politische Rückendeckung zu geben. In der Klage war aber von Kritikern auch der Versuch gesehen worden, SPD und Grüne eine Niederlage im Bundestag zu bereiten, weil sie womöglich keine eigene Mehrheit bekommen hätten.

Die FDP muss nun entscheiden, ob sie ein Hauptverfahren beantragen will. In der Fraktion hieß es: "Wir streben zunächst eine politische Klärung an."

Struck sagte, der außenpolitische Handlungsspielraum der Bundesregierung bleibe erhalten, den sie in dieser schwierigen Situation brauche. Er könne keine Rechtsunsicherheit für die AWACS- Einsätze erkennen. Struck glaubt, dass die Debatte mit der Karlsruher Entscheidung nun beendet sei.

In ihrer Stellungnahme für das Gericht hatte die Regierung erklärt, dass sie "erhebliche außenpolitische Irritationen" befürchte, wenn der Bundestags über die Einsätze abstimmen müsse. Eine einstweilige Anordnung hätte auch in die Befehls- und Kommandogewalt der Verteidigungsministers und in die außen- und verteidigungspolitische Gestaltungsfreiheit der Bundesregierung eingegriffen, hieß es. Die Regierung bekräftigte, dass sie im Falle einer Kriegsteilnahme der Türkei im Nordirak die deutschen Soldaten aus den AWACS-Maschinen abziehen würde.

Es gebe auch keine Ermächtigung der deutschen Soldaten für Beobachtungen des irakischen Luftraumes. Es sei nichts erlaubt, was außerhalb des NATO-Rahmens liege. Die Mission sei außerdem kein Einsatz im Sinne des Karlsruher Urteils von 1994, da es sich nicht um einen Kampfeinsatz handele. Für einen solchen Einsatz muss dem damaligen Urteil zufolge ein Parlamentsbeschluss eingeholt werden. Der Bundeswehrverband hält es dagegen für "blauäugig", die AWACS- Besatzungen auf eine reine Verteidigungsfunktion zu beschränken.

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