Häftling war bei Festnahme minderjährig Zweiter Guantanamo-Prozess vor US-Zivilgericht

Washington (RPO). Erneut soll einem Terrorverdächtigen aus dem Gefangenenlager Guantanamo vor einem US-Zivilgericht der Prozess gemacht werden. Der Angeklagte war zum Zeitpunkt seiner Festnahme noch minderjährig. Bisher wurden diese Verfahren vor eigens eingerichteten Militärtribunalen abgehalten.

Aus Guantanamo auf die Bermudas
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Wie aus den Justizdokumenten hervorging, die am Freitag (Ortszeit) veröffentlicht wurden, handelt es sich dabei um den afghanischen Staatsbürger Mohammed Jawad, der eine Granate auf einen US-Konvoi in seinem Land geworfen haben soll.

Zum Zeitpunkt seiner Festnahme 2002 war er noch minderjährig. Seine Anwälte behaupten, er sei erst zwölf Jahre alt gewesen, das Pentagon spricht dagegen von einem Alter von 16 oder 17 Jahren. Laut der Dokumente soll Jawad jedoch nicht sofort in die USA gebracht werden.

Derzeit wird einem Guantanamo-Häftling aus Tansania vor einem New Yorker Gericht der Prozess gemacht. Ahmed Khalfan Ghailani wird zur Last gelegt, 1998 an den Anschlägen auf die US-Botschaften in Kenia und Tansania mit 224 Toten beteiligt gewesen zu sein. Der 34-Jährige sitzt seit 2006 in Guantanamo ein.

Ghailani war der erste Guantanamo-Insasse, dem vor einem ordentlichen US-Zivilgericht der Prozess gemacht wird. Bisherige Verfahren wurden vor eigens eingerichteten Militärtribunalen abgehalten.

(AFP/jre)
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