Mariam Jahia Ibrahim Ischag Zum Tode verurteilte Christin im Sudan kommt frei

Khartum · Allein wegen ihres christlichen Glaubens sollte eine junge Sudanesin hingerichtet werden. Jetzt hob ein Gericht das Urteil überraschend auf. Aber es gibt Morddrohungen.

 Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishak soll freigelassen werden.

Die im Sudan zum Tode verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ishak soll freigelassen werden.

Foto: afp, FC/BLA/mcp

Die im Sudan zum Tod durch den Strang verurteilte Christin Mariam Jahia Ibrahim Ischag ist frei: Ein Berufungsgericht habe das wegen Abfalls vom Islam verhängte Todesurteil am Montag aufgehoben, berichtete die Sudan News Agency.

Die 27-Jährige sei bereits aus dem Gefängnis entlassen und an einen unbekannten Ort gebracht worden, sagte ihr Anwalt Mohaned Mustafa Al-Nour. Der Fall der 27-Jährigen hatte international für Aufsehen und Entrüstung gesorgt.

Das Al-Hadsch-Jusif-Gericht in Khartum hatte Mitte Mai angeordnet, die Frau wegen Gotteslästerung und Glaubensabtrünnigkeit (Apostasie)
zu hängen. Zuvor hatten die Richter ihr drei Tage Zeit gegeben, um "Reue" zu zeigen und sich dem Islam zuzuwenden. Dies lehnte Ischag aber ab. "Ich bin eine Christin und habe niemals Apostasie begangen", erklärte sie vor der Urteilsverkündung.

Wenige Wochen später hatte sie im Frauengefängnis eine Tochter zur Welt gebracht - ohne medizinische Hilfe und in Fußketten. Das Todesurteil hätte frühestens in zwei Jahren vollstreckt werden sollen, am Ende der Stillzeit.

Ein Gefängniswächter bestätigte, dass Ischag nicht mehr in Haft sei.
Auch nach ihrer Freilassung sei sie aber nicht sicher, erklärte ihr Anwalt: "Es gab bereits Morddrohungen." Eine offizielle Reaktion auf die Entscheidung des Berufungsgerichts wurde zunächst nicht bekannt.

Ischags Vater ist Muslim, die Mutter eine orthodoxe Christin aus Äthiopien. Die Frau war wegen der weitgehenden Abwesenheit des Vaters als Christin erzogen worden.

2012 hatte sie den Biochemiker und US-Staatsbürger Daniel Wani geheiratet, der ebenfalls Christ ist. Diese Verbindung wurde im Sudan aber nicht anerkannt, so dass der während des Verfahrens schwangeren Frau - die mit Wani bereits einen Sohn hat - wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs auch 100 Peitschenhiebe drohten.

Nach der im Sudan geltenden Scharia - der islamischen Rechtsprechung - wird jeder als Muslim betrachtet, der mindestens ein muslimisches Elternteil hat. Die eigene Überzeugung zählt nicht. Auch müssen muslimische Frauen dem Gesetz zufolge einen Muslim heiraten.

Die Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) mahnte, Ischags Freilassung erfolge nur aus "politischem Kalkül" und Sorge um den Ruf des Sudans. "Dieses Unrechtsurteil sollte Sudans Christen einschüchtern und hat seine Wirkung bei der tief verunsicherten Minderheit nicht verfehlt", erklärte ihr Afrikareferent Ulrich Delius am Montag. Khartum treibe systematisch die Islamisierung des Landes voran. Kirchen würden zerstört oder beschlagnahmt und in Schulbüchern würden Andersgläubige diffamiert. Auch junge Musliminnen litten unter der Einschränkung ihrer Freiheit.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort