Präsidentschaft bis 2036 möglich Erdrutschsieg für Putin – Verfassungsänderung tritt in Kraft

Moskau · Die umstrittene neue russische Verfassung ist mit mehr als drei Viertel der Stimmen angenommen worden. Kremlchef Wladimir Putin kann damit gestärkt weiter regieren – womöglich bis 2036. Es regt sich aber auch Kritik.

Wladimir Putin, Präsident von Russland, bei einer Fernsehansprache vor einem Kriegsdenkmal (Archiv).

Wladimir Putin, Präsident von Russland, bei einer Fernsehansprache vor einem Kriegsdenkmal (Archiv).

Foto: dpa/Mikhail Klimentyev

Der russische Präsident Wladimir Putin kann nach der Annahme der neuen Verfassung die Atom- und Rohstoffmacht mit mehr Machtbefugnissen noch auf Jahre weiter führen. Bei einem Referendum erzielte das neue Grundgesetz, mit dem der 67-Jährige bis 2036 regieren könnte, nach Angaben der Wahlleitung in Moskau haushohe Zustimmung. 77,9 Prozent der Wähler stimmten nach Angaben der Wahlleitung in Moskau für das neue Grundgesetz. Mit „Nein“ stimmten 21,27 Prozent der Wähler. An der einwöchigen Volksbefragung beteiligten sich der Wahlkommission zufolge 65 Prozent der 110,5 Millionen Wahlberechtigten. Die Leiterin der Wahlkommission, Ella Pamfilowa, sagte, dass es keine Verstöße gegeben habe, die das Ergebnis beeinflussen könnten.

Dagegen sprachen unabhängige Wahlbeobachter von Hunderten Verletzungen des Wahlrechts während der siebentägigen Abstimmung, die am Mittwochabend geendet hatte. 110,5 Millionen Menschen waren im flächenmäßig größten Land der Erde aufgerufen, über die von Putin initiierte Verfassung abzustimmen. Das neue Grundgesetz verspricht zahlreiche soziale Wohltaten - wie eine jährliche Rentenanpassung.

Die Verfassung dürfte aber auch das politische Leben in Russland verändern. Das Mitglied im Europarat muss sich demnach künftig nicht mehr internationalen Urteilen beugen. Vorrang haben künftig stets die nationalen Interessen der Rohstoff- und Atommacht. Russland hatte sich bereits in den vergangenen Jahren immer wieder an Strafurteilen internationaler Gerichte gestört.

Vor allem aber für russische Bürger, die gegen ihren Staat klagen, ist etwa bisher der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine wichtige Instanz für Gerechtigkeit gewesen. Besonders nationalpatriotische Kräfte in Russland hatten immer wieder gefordert, eine „Bevormundung“ durch andere Gerichte zu beenden und die teils hohen Geldstrafen nicht zu bezahlen.

Von einem „Abgesang auf die letzten Reste der Demokratie“ in Russland sprach die Vorsitzende des Bundestags-Ausschusses für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Gyde Jensen. Die FDP-Politikerin kritisierte, dass Russland sich abwende von einer konstruktiven Arbeit auf internationaler Bühne. „Auf Ebene des Europarats müssen wir deshalb auch über einen Entzug des Stimmrechts der russischen Delegation sprechen“, sagte Jensen. Das gab es schon einmal zeitweilig nach der russischen Annexion der ukrainischen Schwarzmeer-Halbinsel Krim.

Jensen sagte, sie erwarte eine „scharfe Reaktion auf diese Schein-Abstimmung und Verfassung“ durch Außenminister Heiko Maas und Kanzlerin Angela Merkel. Westliche Diplomaten hatten allerdings erklärt, dass die Einmischung schwierig sei, weil es hier um eine innere Angelegenheit des Landes gehe. Auch der staatliche Werbeslogan „Unser Land, unsere Verfassung, unsere Entscheidung“ hatte vor der Abstimmung auf die Souveränität gesetzt.

Die Staatspropaganda verbreitete zudem, dass die alte Verfassung von 1993 von den USA und Deutschland diktiert worden sei. Putin lässt mit dem neuen Grundgesetz nach Meinung von Experten eine nationalkonservative Ausrichtung des auf der Weltbühne heute wieder selbstbewussten Landes zementieren.

Der Kremlchef sah den Liberalismus im Westen zuletzt nach eigener Darstellung am Ende. Putin hatte auch in das Grundgesetz aufnehmen lassen, dass eine Ehe nur zwischen Mann und Frau möglich sei. Eine gleichgeschlechtliche Ehe werde es nicht geben, solange er im Amt sei. Putin wurde 2000 erstmals Präsident. Mit der neuen Verfassung werden seine bisherigen vier Amtszeiten auf Null gesetzt. Er kann damit 2024 wieder zur Wahl antreten und dann 2030 noch einmal. Nach der alten Verfassung hätte er den Kreml 2024 verlassen müssen.

(kron/dpa)
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