Vorwurf der Menschenrechtsverletzung Weltstrafgericht will sich mit Vertreibung der Rohingya befassen

Den Haag · Vertraglich erkennt Myanmar den Strafgerichtshof nicht an - trotzdem entschied das Gericht mehrheitlich, dass es sich mit dem Schicksal der Rohingya befassen dürfe.

 Die Flagge der Vereinten Nationen weht im Wind vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. (Symbolbild)

Die Flagge der Vereinten Nationen weht im Wind vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. (Symbolbild)

Foto: dpa/Mike Corder

Der Internationale Strafgerichtshof hat sich für die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Volksgruppe der Rohingya in Myanmar zuständig erklärt. Dies teilte das Gericht am Donnerstag in Den Haag mit. Dabei geht es um den Vorwurf der Vertreibung der Rohingya nach Bangladesch und schwere Menschenrechtsverletzungen. Das Gericht entschied mehrheitlich, dass es sich mit dem Schicksal der Rohingya befassen dürfe, obwohl Myanmar den Strafgerichtshof vertraglich nicht anerkannt hat. Ein Teil der Verbrechen habe sich auf dem Territorium von Bangladesch abgespielt – einem Staat der das Statut des Gerichts anerkannt hat. Das Gericht entschied auch, dass es selbst über die Auslegung seiner Kompetenzen befinden könne.

(ubg/dpa)
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