Verschleierung in der Öffentlichkeit Burka-Verbot in Dänemark tritt in Kraft

Kopenhagen · In Dänemark darf man sein Gesicht seit Mittwoch in der Öffentlichkeit nicht mehr verhüllen. Das Parlament hatte das Verbot im Mai dieses Jahres beschlossen.

 Das Tragen von Ganzkörperschleiern wie Burkas wird in Dänemark bestraft (Symbolbild).

Das Tragen von Ganzkörperschleiern wie Burkas wird in Dänemark bestraft (Symbolbild).

Foto: dpa/Evert-Jan Daniels

Das Verbot umfasst neben Ganzkörper- beziehungsweise Gesichtsschleiern wie Burkas und Nikabs auch Sturmhauben, Ski- oder andere gesichtsbedeckende Masken. Auch falsche Bärte sind demnach nicht erlaubt, wie aus einer Erklärung des Justizministeriums hervorgeht. Das dänische Parlament hatte das Verbot im Mai beschlossen - Verstöße sollen mit Geldbußen zwischen umgerechnet 134 bis zu 1340 Euro geahndet werden.

In Kopenhagen und Aarhus waren für den Nachmittag Prostkundgebungen geplant. Zu diesem Anlass sollten die Demonstranten auch ihr Gesicht verhüllen können, ohne eine Strafe zu riskieren. „Die Demonstrationen werden als Teil der Meinungs- und Versammlungsfreiheit angesehen“, sagte der dänische Polizist Benny Ochkenholt dem Fernsehsender DR. Auf dem Weg zur Demonstration und nach Hause sei die Verhüllung des Gesichts aber nicht erlaubt.

Nicht von dem neuen Verbot betroffen sein sollen künftig Winterbekleidung wie Schals sowie Kostüme und Masken zum Karneval oder zu Halloween. Kritiker bemängeln, die Verbots-Regeln seien nicht ausreichend ausgearbeitet.

Die Vollverschleierung ist in einigen europäischen Ländern wie Österreich, Belgien und Frankreich ebenfalls verboten. Eine Studie aus dem Jahr 2010 hatte geschätzt, dass ein Burka-Verbot bis zu 200 Frauen in Dänemark treffen könnte, die sich voll verschleierten. Dänemark hat etwa 5,7 Millionen Einwohner.

(mba/dpa)
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