Frankreich Verfassungsgericht billigt Reichensteuer

Paris · Frankreichs nachgebesserte Reichensteuer ist rechtens. Dies entschied das Verfassungsgericht des Landes am Sonntag. Damit errang Präsident François Hollande einen politischen Erfolg. Ursprünglich hatte er große Vermögen über eine Million Euro mit 75 Prozent Steuer belegen wollen.

Dies hatte das Verfassungsgericht jedoch gestoppt. Daraufhin änderte Hollandes Regierung die Pläne im Rahmen der Haushaltsgesetze 2014. Vorgesehen ist nun eine 50-Prozent-Steuer, die der Arbeitgeber entrichten muss. Das Einkommen des Beschäftigten wird damit nicht geschmälert. Dies billigte das Gericht.

(ap)
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