Ablehnung der Strafverfolgung USA verweigern Ermittlern des Internationalen Strafgerichtshofs Einreise

Washington · Den Drohungen sind Taten gefolgt: Die USA verweigern künftig Mitarbeitern des Internationalen Strafgerichtshofes die Einreise, wenn sie gegen US-Bürger in Zusammenhang mit deren Handeln in Afghanistan ermitteln.

 Der IStGH in Den Haag (Archivbild).

Der IStGH in Den Haag (Archivbild).

Foto: dpa, wk axs

Das gab Außenminister Mike Pompeo am Freitag in Washington bekannt. Die USA würden die Visa der entsprechenden Personen zurücknehmen und keine neuen erteilen. Der Streit geht auf Foltervorwürfe des Gerichtshofes gegen US-Soldaten und Geheimdienstleute in Afghanistan zurück. Wie viele Personen beim Gerichtshof betroffen sein könnten, wollte Pompeo nicht sagen.

Washington will seine Leute vor internationaler Strafverfolgung schützen. Die US-Regierung sei entschlossen, ihre Militärangehörigen von Bedrohungen durch den Internationalen Gerichtshof zu verteidigen, sagte Pompeo. Die Sanktionen waren bereits im vergangenen Jahr angedroht worden, laufende Ermittlungsgesuche wegen Vorwürfen der Kriegsverbrechen in Afghanistan seien aber nicht zurückgenommen worden. Die USA sind kein Vertragsstaat des in Den Haag ansässigen Gerichtshofes und lehnen diesen schon seit Jahren strikt ab.

Die Chefanklägerin am Internationalen Strafgerichtshof, Fatou Bensouda (Gambia), hatte im November 2018 eine Untersuchung zu möglichen Kriegsverbrechen in Afghanistan ersucht. In einem Bericht von November 2016 beschuldigt sie US-Militärs und Mitglieder des US-Auslandsgeheimdienstes CIA, Häftlinge gefoltert oder brutal behandelt zu haben. Die Mehrheit der Vorfälle soll sich demnach zwischen 2003 und 2004 ereignet haben. Bensouda hatte aber betont, dass sie gegen alle Beteiligten des Konflikts ermitteln wolle.

Die CIA hatte nach den Anschlägen vom 11. September 2001 ein Verhörprogramm entwickelt, um Terrorverdächtige zur Herausgabe von Informationen zu bewegen. Dazu gehörten Schlafentzug und das international geächtete „Waterboarding“, also simuliertes Ertränken.

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH)verfolgt Völkermord, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Seine rechtliche Grundlage ist das 2002 in Kraft getretene Römische Statut. Dem Vertrag sind mehr als 100 Staaten beigetreten, darunter alle EU-Staaten.

(felt/dpa)
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