Anleitung für Plastik-Pistolen US-Gericht stoppt Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker

Washington · Ein US-Gericht hat die Organisation, die Anleitungen für Waffen aus dem 3D-Drucker dauerhaft ins Netz stellen wollte, gestoppt - vorübergehend. Tausende Nutzer haben die Pläne bereits heruntergeladen.

 Eine Plastik-Pistole, die komplett im 3D-Drucker hergestellt wurde.

Eine Plastik-Pistole, die komplett im 3D-Drucker hergestellt wurde.

Foto: dpa/Jay Janner

Das Bundesgericht in Seattle erließ am Dienstagabend (Ortszeit) eine einstweilige Verfügung, wie ein Gerichtssprecher bestätigte. Auch das Büro des Generalstaatsanwalts im Bundesstaat Washington, Bob Ferguson, schrieb auf Twitter, dem Antrag sei stattgegeben worden.

Kritiker hatten befürchtet, dass durch die Veröffentlichung der Pläne im Internet Schusswaffen in falsche Hände geraten könnten und die öffentliche Sicherheit gefährdet wird. Mithilfe der Anleitung wäre es Privatpersonen möglich gewesen, sich unkontrolliert ihre eigenen, nicht zurückverfolgbaren Waffen herzustellen.

Ferguson hatte die Verfügung beantragt und zugleich Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump erhoben. Sieben Bundesstaaten und der Hauptstadtdistrikt Washington schlossen sich der Klage an. Der Anwalt der Organisation Defense Distributed hatte das Gericht in Seattle erfolglos aufgefordert, den Antrag auf einstweilige Verfügung „in seiner Gesamtheit“ abzulehnen.

Trumps Regierung hatte im Juni einen außergerichtlichen Vergleich mit Defense Distributed geschlossen, der damit die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker im Internet gestattet wurde. Defense Distributed kündigte später an, die Pläne von diesem Mittwoch an kostenlos zum Herunterladen anzubieten.

Letztlich stellte die Organisation dann schon am Dienstag Pläne für die weitgehend aus Plastik bestehende Pistole vom Typ „Liberator“ („Befreier“) ins Netz. Mehr als 5000 Nutzer luden die Daten für den 3D-Druck der einzelnen Teile und die Anleitung für den Zusammenbau der Waffe herunter. Nach der Verfügung zeigte die Download-Seite eine Fehlermeldung an.

Trump selbst hatte sich am Dienstag skeptisch über die Veröffentlichung von Waffenplänen für 3D-Drucker geäußert. „Scheint nicht sehr sinnvoll zu sein“, schrieb er auf Twitter. Er habe das Thema mit der Waffenlobby NRA besprochen und werde es prüfen.

Washingtons Generalstaatsanwalt Ferguson argumentierte, durch die Pläne erhielten „Kriminelle und Terroristen Zugang zu herunterladbaren, nicht verfolgbaren und nicht aufspürbaren 3D-gedruckten Waffen“. Die Generalstaatsanwälte von 20 US-Bundesstaaten und des Hauptstadtdistrikts Washington hatten am Montag wegen des Vergleichs zudem einen Brandbrief an Justizminister Jeff Sessions und Außenminister Mike Pompeo geschickt.

Der Gründer von Defense Distributed, Cody Wilson, hatte bereits 2013 Pläne für die Herstellung der Schusswaffe „Liberator“ auf 3D-Druckern veröffentlicht. Das Außenministerium untersagte ihm das wenige Tage später mit Verweis auf Exportkontrollgesetze. Wilson klagte erfolglos dagegen. Im Juni schlossen das Außen- und das Justizministerium dann überraschend einen Vergleich mit ihm.

(mba/dpa)
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