Zahl der Asylsuchenden inzwischen auf Stand der 80er Jahre UNHCR kritisiert geplante Verschärfung des EU-Asylrechts

Frankfurt/Berlin (rpo). Die Zahl der Asylsuchenden in der Europäischen Union ist inzwischen auf den Stand der 80er Jahre zurückgegangen. Trotzdem planen die EU-Staaten eine Verschärfung des Asylrechts. Das wird vom Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, kritisiert.

<P>Frankfurt/Berlin (rpo). Die Zahl der Asylsuchenden in der Europäischen Union ist inzwischen auf den Stand der 80er Jahre zurückgegangen. Trotzdem planen die EU-Staaten eine Verschärfung des Asylrechts. Das wird vom Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen, Ruud Lubbers, kritisiert.

Die Europäische Union dürfe nicht auf Abschreckung setzen oder "auf den Versuch, so vielen Menschen wie möglich Schutz zu verweigern und dabei die Belastungen ärmeren und dafür schlecht gerüsteten Staaten aufzubürden", erklärte der Chef des UNHCR am Montag in Berlin.

Konkret kritisierte Lubbers zwei Richtlinienentwürfe, über die am (morgigen) Dienstag die EU-Innen- und Justizminister in Brüssel verhandeln. Sie sollen noch rechtzeitig vor der EU-Erweiterung am 1. Mai verabschiedet werden.

Im Endeffekt würde dies dazu führen, "dass die EU das Risiko vergrößert, tatsächlich schutzbedürftige Flüchtlinge in ihre Heimatländer abzuschieben", sagte Lubbers. Dies werde teilweise mittels Zwangsrückführungen durch mehrere Staaten verschleiert. "Auch nur einen Menschen der Folter auszuliefern, wäre einer zu viel", sagte er. Lubbers wies darauf hin, dass inzwischen die Zahl der Asylsuchenden in der Europäischen Union auf den Stand der 80er Jahre zurückgefallen ist.

Kritik am Konzept "sicherer" Drittstaaten

Insbesondere wandte sich die UN-Organisation gegen die geplante Anwendung des Konzepts der "sicheren Drittstaaten", nach dem Asylsuchende in einen anderen Staat zurückgeschickt werden können, wenn dieser als "sicher" bezeichnet wird. Weit reichende Ausnahmeregelungen würden es demnach bestimmten Asylsuchenden unmöglich machen, überhaupt Zugang zu einem Verfahren zu haben.

Weiter hieß es, dabei werde die Möglichkeit außer Acht gelassen, dass ein Staat, der allgemein als sicher betrachtet werde, im individuellen Fall dennoch nicht sicher sein könne. Hierdurch entstehe die Gefahr einer erzwungenen Rückkehr von Flüchtlingen in ihr Heimatland, wo ihnen möglicherweise Verfolgung droht. Dies bedeute "einen Verstoß gegen die Genfer Flüchtlingskonvention und andere internationale Menschenrechtsinstrumente", sagte Lubbers.

Als unzureichend stuft Lubbers auch die vorgesehenen Kriterien zur Auswahl sicherer Drittstaaten ein. Ihre Anwendung könne dazu führen, Asylsuchende in Staaten zurückzuschicken, die nicht einmal grundlegende Menschenrechtsstandards einhielten und in denen es keinerlei Garantien gebe, dass ihre Anträge fair und effizient geprüft würden.

Darüber hinaus bemängelte er die geplante Aushöhlung des Rechtsschutzes. Nach dem Entwurf würde die große Mehrheit abgelehnter Asylsuchender, die eine Überprüfung des Entscheids beantragen, nicht in der EU bleiben können, bis über ihren Antrag entschieden worden ist.

Lubbers erklärte , falls die EU die Richtlinien in ihrer derzeitigen Form verabschieden würde, wäre dies für andere Teile der Welt ein negatives Vorbild. "Dies könnte einen Domino-Effekt auslösen, der den Schutz von Flüchtlingen weltweit schwächt", sagte er. "Europa sollte stolz sein auf seine Asyltradition, auf Grund derer viele Menschenleben gerettet wurden", fügte Lubbers hinzu.

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