Urteil des EuGH Ungarns Gesetz gegen Flüchtlingshelfer verletzt EU-Recht

Luxemburg · Die Kriminalisierung von Flüchtlingshelfern in Ungarn durch das sogenannte „Stop Soros“ Gesetz ist rechtswidrig. So heißt es in einem am Dienstag in vom Europäischen Gerichtshof veröffentlichten Urteil.

 Mitarbeitern von Hilfsorganisationen droht in Ungarn im Falle einer "Beihilfe zur illegalen Migration" eine Haftstrafe. Die EU-Kommission hatte deshalb beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage erhoben.

Mitarbeitern von Hilfsorganisationen droht in Ungarn im Falle einer "Beihilfe zur illegalen Migration" eine Haftstrafe. Die EU-Kommission hatte deshalb beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage erhoben.

Foto: dpa/Arne Immanuel Bänsch

Ungarn hat laut Europäischem Gerichtshof (EuGH) mit der Kriminalisierung von Flüchtlingshilfe und der Einschränkung der Rechte von Asylbewerbern gegen EU-Recht verstoßen. Das ungarische Gesetz droht Mitarbeitern von Organisationen Strafe an, die Asylbewerber bei der Antragstellung unterstützen, wenn diese von Ungarn als nicht schutzberechtigt eingestuft werden. Ungarn verstoße damit gegen Unionsrecht, heißt es in dem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.

Auch der Aspekt, wonach ein Asylantrag als unzulässig abzulehnen ist, wenn der Antragssteller über ein Land nach Ungarn einreiste, in dem er nicht verfolgt wird, verstößt laut Gerichtshof gegen EU-Recht. Konkret geht es um das sogenannte Stop-Soros-Gesetz, mit dem Ungarn 2018 Rechte von Asylbewerbern einschränkte und in bestimmten Fällen Hilfen für Geflüchtete unter Strafe stellte.

Demnach droht Mitarbeitern von Hilfsorganisationen im Fall von "Beihilfe zur illegalen Migration" eine Haftstrafe. Die EU-Kommission hatte deshalb beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage erhoben. Das Gesetz ist nach dem aus Ungarn stammenden US-Milliardär George Soros benannt, dessen Stiftung Projekte für Menschenrechte, Demokratie und Flüchtlinge unterstützt.

Bereits 2020 hatte der EuGH entschieden, dass Ungarn mit Asylregeln und im Umgang mit Asylbewerbern gegen Unionsrecht verstoßen hat. Der Gerichtshof kritisierte damals vor allem "rechtswidrige Inhaftierung" von Schutzsuchenden in Transitzonen; zudem eine Beschränkung des Zugangs zu Asylverfahren sowie Abschiebungen von Migranten, ohne dass deren Anträge im Einzelfall geprüft würden.

(mcv/kna)
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