Verfassungsgericht kippt Gesetz Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda illegal

Kampala · Das Verfassungsgericht in Uganda kippt das umstrittene Anti-Homosexuellen-Gesetz in dem Land. Zuvor ist die Regelung weltweit kritisiert worden. Allerdings nicht, weil es gegen die Menschenrechte verstoße.

Anti-Homosexuellen-Gesetz in Uganda gekippt
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Ugandas Verfassungsgericht hat das weltweit kritisierte Gesetz gegen Homosexuelle gekippt. Die im Februar in Kraft getretene Strafverschärfung sei "null und nichtig", sagte der Vorsitzende Richter bei der Verkündung der Entscheidung am Freitag in der Hauptstadt Kampala. Das Gericht begründete sein Urteil mit Verfahrensfehlern bei der Verabschiedung des Gesetzes, nicht mit möglichen Verstößen gegen die Menschenrechte.

Das von Ugandas langjährigem Präsidenten Yoweri Museveni unterzeichnete Gesetz lässt unter anderem lebenslange Haftstrafen für Homosexuelle zu und verpflichtet Bürger, Schwule bei den Behörden zu denunzieren. In der Folge hatten Nichtregierungsorganisationen in den vergangenen Monaten von zahlreichen Übergriffen gegen Lesben und Schwule berichtet. Menschen seien willkürlich verhaftet, von der Polizei erpresst oder gekündigt worden. Andere hätten ihre Wohnung verloren oder seien tätlich angegriffen worden.

Kläger betonten Verletzung der Menschenwürde

Der Vorsitzende Verfassungsrichter begründete am Freitag das Urteil zu Gunsten der Kläger damit, dass das Parlament im Dezember die Gesetzesvorlage mit einer unzureichenden Stimmenzahl beschlossen habe. Die zehn Kläger, darunter zwei Nichtregierungsorganisationen, hatten aber neben dem Verfahrensfehler auch Verstöße gegen die Verfassung aufgezeigt. Das Gesetz verletze die menschliche Würde, das Recht auf Privatsphäre sowie den Schutz vor Diskriminierung und grausamer, unmenschlicher und herabwürdigender Behandlung. Auf keinen dieser Kritikpunkte ging das Verfassungsgericht in seinem Urteil ein.

"Die Gerechtigkeit hat die Oberhand bekommen, wir haben gewonnen", sagte der Anwalt Nicholas Opiyo, der die Kläger vor dem Verfassungsgericht vertreten hatte. "Ich bin heute keine Kriminelle mehr" jubelte die Homosexuellen-Aktivistin Jacqueline Kasha. Einer der zehn Kläger, der Journalist Andrew Mwenda, sagte, das "rückständige" Gesetz sei tot.

"Kein schwerer Rückschlag"

David Bahati, der das Gesetz in das Parlament eingebracht hatte, widersprach dieser Einschätzung: "Das ist ein Rückschlag, aber kein schwerer. Das Gesetz ist unberührt", sagte er. Auch der Kläger Frank Mugisha jubelte deshalb nur verhalten: "Das Gesetz wurde wegen Formalien gestrichen, deshalb bleibt das große Ganze unverändert", sagte Mugisha. Er sei zwar in Feierlaune, aber das Urteil sei erst "der Anfang eines langen Kampfes".

Ohnehin betrifft das Urteil nur die jüngste Strafverschärfung für das seit mehr als einem halben Jahrhundert geltende Gesetz zum Umgang mit Homosexuellen. Der 1950 noch zur Zeit der britischen Kolonialherrschaft verankert Paragraph 149 im ugandischen Strafgesetzbuch schreibt lange Haftstrafen für "fleischliche Beziehungen wider die Natur" vor. Homosexualität bleibt deshalb in Uganda auch nach dem Urteil des Verfassungsgerichts strafbar.

Der homosexuellen-feindliche Priester Martin Ssempa kündigte am Freitag an, gegen die Entscheidung vor dem Obersten Gerichtshof des Landes in Berufung zu gehen. Er warf dem Gericht vor, lediglich das Image Ugandas aufbessern zu wollen, kurz bevor Staatschef Museveni in der kommenden Woche zu einem US-Afrika-Gipfel in Washington reise.

Tatsächlich gehörte die US-Regierung zu den schärfsten Kritikern des ugandischen Umgangs mit seinen homosexuellen Bürgern. US-Außenminister John Kerry hatte die Bestimmung mit der antisemitischen Gesetzgebung der Nazis verglichen. Im Juni verhängte Washington dann Sanktionen gegen das ostafrikanische Land. Einzelnen ugandischen Staatsbürgern wurde die Einreise verboten, ein Militärmanöver abgesagt und einige Hilfsprogramme wurden ausgesetzt. Auch andere Geldgeber, darunter internationale Organisationen wie die Weltbank, strichen ihre Finanzhilfen für Ugandas Regierung.

(DEU)
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