Ermordeter Journalist aus Saudi-Arabien Türkischer Staatsanwalt will Verfahren zu Khashoggi-Mord einstellen

Istanbul · 2018 wurde Jamal Khashoggi im Konsulat in Istanbul getötet. Seitdem kriselt es zwischen der Türkei und Saudi-Arabien. Nun soll der Fall an Saudi-Arabien übergeben werden.

 Jemand hält ein Poster mit einem Bild des getöteten Journalisten Jamal Khashoggi.

Jemand hält ein Poster mit einem Bild des getöteten Journalisten Jamal Khashoggi.

Foto: AP/Emrah Gurel

Die türkische Staatsanwaltschaft hat die Einstellung des Verfahrens zum Mord an dem saudi-arabischen Journalisten Jamal Khashoggi beantragt. Der Fall solle den Behörden in Saudi-Arabien übergeben werden, zitierte die staatliche Nachrichtenagentur Anadolu den Staatsanwalt am Donnerstag in einer Verhandlung. Die Entscheidung des Gerichts steht noch aus. In der Türkei sind 26 Menschen im Zusammenhang mit dem Mord angeklagt. Der Beginn des Verfahrens hatte unter anderem bei Angehörigen die Hoffnung auf tatsächliche Aufklärung geweckt. Das Gericht verhandelt jedoch in Abwesenheit der Angeklagten.

Khashoggi war am 2. Oktober 2018 im saudischen Konsulat in Istanbul von einem Spezialkommando aus Riad getötet worden. Die saudische Regierung räumte den Mord erst auf internationalen Druck hin ein. Eine UN-Sonderberichterstatterin fand Hinweise auf eine mögliche persönliche Verantwortung des saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman.

Der Fall hatte die Beziehungen zwischen Ankara und Riad stark verschlechtert. Beide Länder hatten sich zuletzt aber wieder angenähert. Beobachter hatten vermutet, der Fall Khashoggi könne zugunsten der Verbesserungen der Beziehungen hintenangestellt werden.

Hauptbeschuldigte in dem Verfahren sind ein ehemaliger enger Berater des Kronprinzen und der ehemalige stellvertretende Geheimdienstchef des Landes. Ihnen wird vorgeworfen, andere Angeklagte zu Mord unter Folter angestiftet zu haben.

In einem vorangegangen Verfahren in Saudi-Arabien waren fünf Männer zum Tode verurteilt worden. Die Türkei hatte damals scharfe Kritik an den Urteilen geäußert und die Aufklärung des Mordes auf türkischem Boden eine „moralische Verpflichtung“ genannt. Viele monierten damals zudem, dass die wahren Täter weiterhin auf freiem Fuß seien.

(leom/dpa)
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