Menschenrechtsgerichtshof Türkei wegen Inhaftierung von „Welt“-Journalist Yücel verurteilt

Straßburg · Der Europäische Gerichtshof hält die Inhaftierung Deniz Yücels durch die Türkei für einen Verstoß gegen die Menschenrechte auf Freiheit, Sicherheit und freie Meinungsäußerung. Ankara muss dem Journalisten nun eine Entschädigung zahlen.

 Deniz Yücel.

Deniz Yücel.

Foto: dpa/Michael Kappeler

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Türkei wegen der Inhaftierung des deutsch-türkischen Journalisten Deniz Yücel verurteilt. Das Vorgehen der Türkei habe die Menschenrechte Yücels auf Freiheit und Sicherheit sowie auf freie Meinungsäußerung verletzt, heißt es in dem Urteil, das am Dienstag schriftlich verkündet wurde (Beschwerdenummer 27684/17). Ankara muss nun 13.300 Euro Entschädigung an den Journalisten zahlen. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig - die Prozessparteien können es innerhalb von drei Monaten anfechten.

Der „Welt“-Korrespondent war von Februar 2017 bis Februar 2018 ohne Anklageschrift im Hochsicherheitsgefängnis Silivri westlich von Istanbul inhaftiert. Erst nach langem politischen Tauziehen zwischen Ankara und Berlin kam Yücel frei und konnte ausreisen, gleichzeitig wurde Anklage erhoben. Im Juli 2020 wurde der Journalist dann in Abwesenheit wegen Terrorpropaganda für die verbotene kurdische Arbeiterpartei PKK zu rund zwei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Das Verfahren befindet sich in Revision.

(th/dpa)
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