Auswertung durch Sondergutachter gestoppt Neue Niederlage für Trump in Streit um Regierungsdokumente

Washington · Nach der Durchsuchung in der Privatresidenz Donald Trumps entspann sich ein Justizstreit um die Auswertung der dort sichergestellten Dokumente. In dem Disput muss der Ex-Präsident nun eine weitere Schlappe hinnehmen.

Donad Trump: Diese Verfahren laufen gegen ehemaligen US-Präsidenten
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Diesen Gerichtsverfahren muss sich Trump stellen

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Foto: AFP/CHRISTIAN MONTERROSA

Im Rechtsstreit um die Prüfung der in seiner Privatresidenz beschlagnahmten Regierungsakten hat der ehemalige US-Präsident Donald Trump eine weitere Niederlage hinnehmen müssen. Ein Berufungsgericht in Atlanta stoppte am Donnerstag (Ortszeit) eine Auswertung der Dokumente durch einen Sondergutachter, den Trumps Team durchgesetzt hatte. Der Beschluss des dreiköpfigen Richtergremiums ist ein Erfolg für das Justizministerium, das in der Einsetzung des Sonderermittlers eine unbotmäßige Hürde für seine Ermittlungen sah.

Am 8. August hatten FBI-Agenten Trumps Residenz Mar-a-Lago in Palm Beach im Staat Florida durchsucht. Dabei stellten sie laut der US-Bundespolizei fast 13 000 Dokumente sicher, die in einem Lagerraum und einem Büro der Villa gefunden wurden. Womöglich hat sich der Ex-Präsident mit der Verbringung und Verwahrung der Unterlagen in seinem Privatanwesen strafbar gemacht. Aus dem Durchsuchungsbefehl ging später hervor, dass die Agenten zu möglichen Verstößen gegen Bundesgesetze ermittelten, die unter anderem den Umgang mit der Sammlung, Weitergabe und dem Verlust von Informationen rund um die Verteidigungspolitik regeln.

Nach der Sicherstellung der Dokumente zog Trump vor ein Bundesgericht in Florida und beantragte die Berufung eines unabhängigen Gutachters für die Auswertung der Unterlagen. Richterin Aileen Cannon setzte daraufhin den langjährigen New Yorker Juristen Raymond Dearie ein. Sie gab ihm dabei die Befugnis, bei der Prüfung der Dokumente jene auszusortieren, für die Trump womöglich Sonderbefugnisse genoss, weil sie durch das Anwaltsgeheimnis oder das Exekutivprivileg geschützt sein könnten. Mit letzterem ist das Vorrecht eines US-Präsidenten gemeint, die Offenlegung bestimmter Informationen aus seiner Amtszeit zu blockieren.

Zugleich verbot die Richterin dem FBI damals vorerst, die mutmaßlich vertraulichen oder geheimen Dokumente im Rahmen der Ermittlungen auszuwerten, bis Dearies Werk vollendet sei. Unter ihre Anordnung fielen auch etwa 100 als vertraulich, geheim oder streng geheim eingestufte Dokumente.

Dagegen ging das Justizministerium in Berufung - mit Erfolg. Schon im September hatte das 11. Bezirksberufungsgericht in Atlanta den Beschluss von Richterin Cannon aufgehoben, die Bundesermittler an einer Überprüfung der Unterlagen zu hindern. Zwei der Mitglieder des Richtergremiums, die einst von Trump ernannt wurden, waren auch an der einstimmig gefällten Entscheidung vom Donnerstag beteiligt.

Das Bezirksberufungsgericht wies Cannon an, die Klage abzuweisen, die zur Ernennung von Sondergutachter Dearie geführt hat. Zudem deuteten die Richter in Atlanta an, dass Trump von vornherein keine rechtliche Grundlage gehabt habe, die Durchsuchung seines Anwesens anzufechten. „Das Gesetz ist klar. Wir können keine Regelung schreiben, die dem Objekt eines Durchsuchungsbefehl erlaubt, Regierungsermittlungen nach der Vollstreckung des Befehls zu blockieren. Genausowenig können wir eine Regelung schreiben, die es nur früheren Präsidenten gestattet, so etwas zu tun“, schrieben die Richter.

Ein Sprecher Trumps bezeichnete die Entscheidung in einer Reaktion dennoch als „rein verfahrensrechtlich“. Auf die „Ungehörigkeit“ der Durchsuchung von Mar-a-Lago gehe das Urteil nicht ein. Der frühere Präsident werde weiter gegen das Justizministerium kämpfen.

(mzu/dpa)
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