Vorwurf des Amtsmisbrauchs Südkoreas Kulturministerin reicht nach Verhaftung Rücktritt ein

Seoul · Die südkoreanische Kulturministerin Cho Yoon Sun ist am Samstag wegen Amtsmissbrauchs verhaftet worden und hat kurz darauf ihren Rücktritt eingereicht.

 Die Ministerin Cho Yoon Sun bei der Ankunft im Gerichtssaal.

Die Ministerin Cho Yoon Sun bei der Ankunft im Gerichtssaal.

Foto: rtr, KHJ/HH

Regierungschef Hwang Kyo Ahn prüfte das Angebot zur Demission, wie ein Sprecher seines Büros mitteilte. Der 50-Jährigen wird vorgeworfen, unter der vom Parlament wegen Amtsvergehen vorläufig entmachteten Präsidentin Park Geun Hye eine "Schwarze Liste" mit fast 10.000 missliebigen Kulturschaffenden erstellt zu haben.

Die als Parks "Aschenputtel" bezeichnete Cho hatte sich zu Beginn des Jahres bereits für die "schmerzlichen" Auswirkungen der Liste entschuldigt. Diese soll bisherigen Ermittlungen zufolge dazu gedient haben, gegenüber Park kritisch eingestellte Kunstschaffende überwachen zu lassen oder ihnen staatliche Subventionen vorzuenthalten. Auf der Liste stehen beispielsweise die Romanautorin Han Kang und der Regisseur Park Chan Wook, der mit "Oldboy" 2004 beim Filmfestival in Cannes den Großen Preis der Jury gewann.

Im Zusammenhang mit der Liste wurde auch ein Haftbefehl gegen den ehemaligen Stabschef im Präsidialamt, Kim Ki Choon, erlassen. Kim soll angeordnet haben, die Liste zu erstellen, auf der Künstler mit "linken Neigungen" aufgeführt sind.

Staatliche Einflussnahme auf den Kulturbereich ist in Südkorea ein sensibles Thema. Unter Parks Vater, dem Diktator Park Chung Hee, herrschte in den 60er und 70er Jahren eine scharfe Zensur in Journalismus, Kunst und Unterhaltung.

Wegen einer Korruptionsaffäre hatte das Parlament in Seoul im Dezember für ein Amtsenthebungsverfahren gegen die konservative Präsidentin Park gestimmt. Sie verlor damit umgehend ihre Amtsvollmachten. Allerdings behielt sie den Titel als Staatschefin und bleibt im Präsidentenpalast, bis das Verfassungsgericht über ihre Amtsenthebung entschieden hat. Sobald die Entscheidung vorliegt, müssen innerhalb von zwei Monaten Neuwahlen stattfinden.

(das/AFP)
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