Menschengerichtshof Russland wegen Tötung in Tschetschenien verurteilt

Straßburg (RPO). Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat Russland abermals wegen einer Tötung in Tschetschenien verurteilt. Die Richter in Straßburg gaben am Donnerstag der Mutter und der Ehefrau eines 2004 entführten Mannes Recht.

Der Mann sei von russischen Militärs verschleppt worden und müsse als tot gelten, entschied der Menschenrechtsgerichtshof. Damit sei gegen das Recht auf Leben verstoßen worden. Russland habe auch keine ausreichende Untersuchung des Vorfalls eingeleitet. Das Land muss den Hinterbliebenen zusammen 60.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

(KNA/das)
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