Überraschendes Urteil in Mailand Rubygate-Affäre: Gericht spricht Berlusconi frei

Silvio Berlusconi ist im "Ruby"-Prozess um Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauch in zweiter Instanz freigesprochen worden. Ein Berufungsgericht in Mailand erklärte den früheren Regierungschef am Freitag überraschend für unschuldig.

"Ruby" - Berlusconis schöne Stolperfalle
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Der ihm vorgeworfene Amtsmissbrauch habe nicht stattgefunden, den Sex mit minderjährigen Prostituierten sahen die Richter nicht als Straftat an. Das Urteil für den 77-Jährigen ist jedoch nicht rechtskräftig, eine weitere Berufung vor dem Kassationsgericht ist möglich.

In erster Instanz war Berlusconi im Juni vergangenen Jahres zu sieben Jahren Haft und einem lebenslangen Verbot öffentlicher Ämter verurteilt worden - dieser Schuldspruch ist nun aufgehoben. Ihm war vorgeworfen worden, bei angeblich wilden "Bunga-Bunga-Partys" in seiner Villa Sex mit minderjährigen Prostituierten gehabt zu haben. Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Marokkanerin Karima El Mahroug, genannt Ruby. Die heute 21-Jährige und Berlusconi bestritten jedoch, Sex miteinander gehabt zu haben.

Berlusconis Verteidiger forderten in dem Berufungsprozess in Mailand einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft eine Bestätigung der Verurteilung aus erster Instanz. Die Anklage hatte Berlusconi auch Amtsmissbrauch vorgeworfen. Mit Anrufen bei der Polizei soll er im Mai 2010 - damals noch als Ministerpräsident - nach einer Festnahme Rubys wegen Diebstahls deren Freilassung erwirkt haben.

Berlusconis Verbot öffentlicher Ämter für zwei Jahre und seine auf einJahr reduzierte Haftstrafe aus dem Mediaset-Prozess bleiben von dem neuen Urteil unberührt. Der Mitte-Rechts-Politiker bleibt damit weiter aus dem Senat ausgeschlossen und darf nicht für neue öffentliche Ämter kandidieren. Auch seinen Sozialdienst, zu dem Berlusconi auch am Freitag erschien, muss er weiter ableisten. Im August vergangenen Jahres war Berlusconi wegen Steuerbetrugs erstmals rechtskräftig zu vier Jahren Haft verurteilt worden, die Strafe wurde wegen einer Amnestieregelung jedoch auf ein Jahr reduziert.

Der "Ruby"-Prozess ist für Berlusconi noch nicht abgeschlossen. Legt die Staatsanwaltschaft Berufung ein, muss sich das höchste italienische Gericht, der Kassationsgerichtshof in Rom, mit dem Fall befassen. Dies könnte innerhalb eines Jahres geschehen. Wird Berlusconi vom Kassationsgericht verurteilt, könnten auch die Vergünstigungen aus dem Mediaset-Prozess aufgehoben werden und einHausarrest von zehn Jahren auf Berlusconi zukommen.

(DEU dpa)
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