Fall Assange Richterin will Auslieferungsentscheid erst 2021 verkünden

London · Die Entscheidung über eine Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange von Großbritannien in die USA wird erst im kommenden Jahr bekannt gegeben. Bis dahin soll Assange im Gefängnis bleiben.

 Wilileaks-Gründer Julian Assange (Archivfoto).

Wilileaks-Gründer Julian Assange (Archivfoto).

Foto: AP/Kirsty Wigglesworth

Richterin Vanessa Baraitser sagte am Donnerstag in London, sie werde ihr Urteil am 4. Januar verkünden. Bis dahin solle Assange im Gefängnis bleiben, sofern nicht ein weiterer Kautionsantrag gestellt werde.

Frühere Anträge in dieser Richtung hat Baraitser wegen Fluchtgefahr abgelehnt. 2012 hatte Assange gegen Kautionsauflagen verstoßen und war in die ecuadorianische Botschaft geflüchtet, um einer möglichen Auslieferung nach Schweden zu entgehen, wo er wegen Sexualdelikten vor Gericht gestellt werden sollte.

Die USA werfen Assange Spionage in 17 Fällen sowie Computermissbrauch vor und verlangen seine Auslieferung. Im Fall eines Schuldspruchs drohen ihm bis zu 175 Jahre Haft. Die Verteidigung argumentiert, eine Auslieferung Assanges brächte diesen in Lebensgefahr. Außerdem gelte die Pressefreiheit für die Veröffentlichung von US-Militärdokumenten bei Wikileaks zu Verbrechen im Irak und in Afghanistan.

Im laufenden Verfahren sollen Assanges Anwälte in spätestens vier Wochen ihr Schlussplädoyer halten. Weitere zwei Wochen später sind Vertreter der US-Regierung an der Reihe. Das Tauziehen um Assange wird im Januar aber wohl noch nicht zu Ende sein. Wer auch immer bei Baraitsers Entscheidung das Nachsehen hat, dürfte in Berufung gehen.

(ahar/dpa)
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