Erster Prozess in Koblenz Ermittlungen gegen Assads Helfer in mehreren Ländern

Paris/Koblenz · In mehreren Ländern laufen Ermittlungen gegen mutmaßliche Helfer des syrischen Machthabers Baschar al-Assad. Am Donnerstag beginnt in Koblenz der weltweit erste Prozess wegen „Verbrechen gegen die Menschlichkeit“ in Syrien.

 Der syrische Machthaber Bashar al-Assad spricht in Damaskus.

Der syrische Machthaber Bashar al-Assad spricht in Damaskus.

Foto: AP/Uncredited

Vor dem Oberlandesgericht Koblenz müssen sich ab Donnerstag zwei Männer verantworten, die früher für den syrischen Geheimdienst in einem Gefängnis in Damaskus gearbeitet haben sollen. Dem Hauptangeklagten Anwar R. werden 58-facher Mord sowie Folter, Vergewaltigung und schwere sexuelle Nötigung zur Last gelegt. Einem zweiten Mann, Eyad A., wirft die Anklage Beihilfe vor.

Darüber hinaus erstatteten frühere Gefangene aus Syrien 2017 Anzeige beim Generalbundesanwalt wegen Misshandlung durch 17 Verdächtige. Der Fall dreht sich um Folter in einem Gefängnis nördlich von Damaskus und in einer Haftanstalt des Geheimdienstes. In Deutschland ist es nach dem sogenannten Weltrechtsprinzip möglich, in Syrien begangene Verbrechen vor Gericht zu bringen.

Nach einem „Spiegel“-Bericht von 2018 hat der deutsche Generalbundesanwalt zudem internationalen Haftbefehl gegen einen engen Vertrauten des syrischen Präsidenten Assad erlassen. Der Chef des syrischen Luftwaffen-Geheimdienstes, Jamil Hassan, soll ebenfalls im Zusammenhang mit Folter, Mord und Vergewaltigung vor Gericht.

In Frankreich laufen ebenfalls Ermittlungen gegen Hassan und zwei weitere frühere Geheimdienstchefs aus Syrien. Sie werden ebenfalls mit internationalem Haftbefehl gesucht. Ihnen wird unter anderem vorgeworfen, für das Verschwinden von zwei Syrern im Jahr 2013 verantwortlich zu sein, die beide auch französische Staatsbürger waren. Der 57-Jährige und sein 22 Jahre alter Sohn sollen von Mitgliedern des Luftwaffen-Geheimdienstes entführt und gefoltert worden sein.

Anfang 2019 wurde in Frankreich zudem ein früherer syrischer Soldat im Zusammenhang mit Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhaftet. Er wurde aber im Februar dieses Jahres mangels Beweisen wieder auf freien Fuß gesetzt.

Im Juli 2017 wies die spanische Justiz eine Klage einer Syrerin gegen neun hohe Regierungs-Verantwortliche aus Damaskus zurück. In dem Fall ging es um die mutmaßliche Folter und Hinrichtung des Bruders der Frau im Jahr 2013.

Seit April 2018 soll ein „internationaler Mechanismus“ der Vereinten Nationen Ermittlungen zu schweren Vergehen in Syrien erleichtern. Er sammelt Beweise, um eventuell später Verantwortliche vor Gericht stellen zu können. Das Gremium hat bereits rund eine Million Dokumente, Fotos, Videos und Zeugenaussagen gesammelt.

(c-st/AFP)
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