Neues Gesetz in Österreich "Burkaverbot" sorgt nur für wenige Polizeieinsätze

Wien · Nach Einführung des Gesichtsverhüllungsverbots in Österreich ist die Zahl der Einsätze nach Angaben der Polizei noch überschaubar. Wegen muslimischer Gesichtsverhüllungen mussten die Beamten nur in wenigen Fällen aktiv werden.

 Eine Polizeistreife spricht in Zell am See mit einer Muslimin (Archivbild).

Eine Polizeistreife spricht in Zell am See mit einer Muslimin (Archivbild).

Foto: dpa, gi wie

"Die Anzahl der Amtshandlungen steht nicht im Verhältnis zur Aufmerksamkeit", meinte ein Polizeisprecher zu den vielen Schlagzeilen rund um das verkürzt als Burkaverbot bekannt gewordene Gesetz, das seit einem Monat gilt. Rund 30 Einsätze zählt die Wiener Polizei in den ersten zwei Wochen. In 21 Fällen wurde die Gesichtsverhüllung nach Aufforderung abgenommen und der Vorfall blieb straflos. Betroffen waren vor allem Touristinnen.

Acht Personen wurden angezeigt, davon zwei "Provokateure". Nur eine Handvoll Fälle betraf muslimische Gesichtsverhüllungen. Eine aktualisierte Bilanz zum Monatsende wollte die Polizei nicht mehr vorlegen. Die Vorschrift verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie der Burka oder des Nikabs, aber - von Ausnahmen abgesehen - auch von zu tief in das Gesicht gezogenen Schals, Atemschutz- oder Faschingsmasken. Ein Verstoß gegen das Gesetz kann bis zu 150 Euro kosten.

PR-Agenturen nutzen Gesetzgebung aus

Gerade zu Halloween rechnet die Polizei mit Anrufen über auffällig verkleidete Menschen. Die Unterscheidung zwischen einer Verhüllung aus religiösen Gründen und einem Halloween-Kostüm "müsse man den Polizisten schon zutrauen", sagte dazu ein Polizeisprecher der österreichischen Nachrichtenagentur APA. Die Beamten sollten mit "Fingerspitzengefühl" vorgehen.

Die Gesetzgebung nutzten auch PR-Agenturen, um durch selbst ausgelöste Polizeieinsätze Aufmerksamkeit für Kunden zu erreichen.

Bekannt wurde ein Fall, als ein als Hai kostümierter Mann vor der neuen Filiale eines Technikhändlers in Wien posierte und prompt von der Polizei wegen seiner Verkleidung angezeigte wurde. Was die Absurdität des neuen Verbots der Gesichtsverhüllung in Österreich zu belegen scheint, beweist vor allem die Findigkeit von PR-Profis. "50 Millionen Sichtkontakte/150 Euro Strafe", bilanzierte die PR-Agentur auf Facebook zufrieden den medialen Hype um den Hai-Einsatz, zu dem sie die Polizei selbst gerufen hatte.

Gezielte Aufklärung in arabischen Staaten

Das Herantasten an die delikate Materie der Auslegung des Gesetzes hat das Handeln der Beamten seit dem 1. Oktober geprägt. Denn auch ganz alltägliche Dinge wie das Tragen eines Schals gegen die Kälte werden zum Problem. "Es ist immer der Gesamtzusammenhang zu beurteilen und die Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen", meinte ein Sprecher des Innenministeriums. Beim Schal sei die Sache schwierig, weil der Gesetzgeber keine Temperaturen festgelegt habe.

Das Gesetz verbietet das Tragen von Gesichtsverhüllungen wie der Burka oder des Nikabs, aber - von Ausnahmen abgesehen - auch von Atemschutz- oder von Faschingsmasken. Die Sozialdemokraten und die Konservativen hatten sich auf die neuen Vorschriften geeinigt, um speziell mit Blick auf Muslime ein Zeichen zu setzen: Wer sich integrieren will, solle sein Gesicht zeigen. Das Gesetz geht wegen seines weiten Rahmens über ähnliche Bestimmungen in Frankreich und Belgien hinaus.

Österreich betreibt im arabischen Raum gezielt Aufklärung über die Vorschriften. In den Golfstaaten, in denen Zehntausende Touristen dem Ruf der Berge und Seen folgen, wird das Nikab-Verbot aufmerksam verfolgt. "Das Verschleierungsverbot wird stark beobachtet", sagte der österreichische Wirtschaftsdelegierte in der Golfregion, Richard Bandera, dem "Kurier". "Wenn es behutsam umgesetzt wird, erklärend und nicht strafend, dann kann man Schaden abwenden." Regionen wie Salzburg und das bei Arabern besonders beliebte Zell am See dürften auf diese Polizei-Strategie hoffen.

Kurioser Fall einer Psychologin

Eine juristische Auseinandersetzung bahnt sich im Fall einer 28 Jahre alten Psychologin an. Die junge Frau aus Deutschland war mit Schal unterwegs, als sie von Polizisten angehalten wurde. Beide Seiten konnten sich nicht einigen, ob es sich um eine legale oder illegale Verhüllung ihres Gesichts gehandelt hat. Die 28-Jährige will das nun mit Hilfe ihres Anwalts vor Gericht klären lassen.

Österreichs wohl künftiger Kanzler Sebastian Kurz, der als Integrationsminister zu den Hauptinitiatoren des Gesetzes zählte, ist nach wie vor von der Richtigkeit der Maßnahme und dem korrekten Vollzug durch die Behörden überzeugt. "Ich habe volles Vertrauen in die heimische Polizei, dass hier mit Hausverstand (gesundem Menschenverstand) vorgegangen wird", sagte der ÖVP-Chef dem Magazin "Profil". Es gelte sicherzustellen, dass es in Österreich keinen Platz für Symbole einer Gegengesellschaft gebe. Die Vollverschleierung durch Burka oder Nikab stehe im krassen Gegensatz zum Grundwert einer Gleichstellung zwischen Mann und Frau.

(dpa)
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