Nach Rücktritt als Regierungschef Aufhebung der Immunität von Österreichs Ex-Kanzler Kurz auf dem Weg

Wien · Der 35-jährige Politiker soll nicht länger vor Korruptionsermittlungen geschützt sein. Das hat ein Ausschuss des Nationalrates beschlossen. Eine abschließende Abstimmung steht aber noch aus.

 Das österreichische Parlament hat die Aufhebung der rechtlichen Immunität von Sebatsian Kurz eingeleitet.

Das österreichische Parlament hat die Aufhebung der rechtlichen Immunität von Sebatsian Kurz eingeleitet.

Foto: dpa/Herbert Neubauer

Das österreichische Parlament hat die Aufhebung der rechtlichen Immunität von Ex-Kanzlers Sebastian Kurz eingeleitet. Am Dienstag entschied der Immunitäts-Ausschuss des Nationalrates einstimmig, dass der 35-jährige konservative Politiker nicht länger vor Korruptionsermittlungen geschützt sein soll. Die abschließende Abstimmung im Plenum soll am Donnerstag stattfinden.

Kurz trat Anfang Oktober als Regierungschef zurück, nachdem die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter anderem das Kanzleramt durchsucht hatte. Danach wechselte er als Fraktionschef der ÖVP ins Parlament und genoss seitdem Immunität als Abgeordneter. Deshalb mussten die Ermittlungen ruhen.

Gegen Kurz und einige enge politische Mitstreiter wird unter anderem wegen des Verdachts der Untreue ermittelt. Mit geschönten und aus Steuergeldern bezahlten Umfragen soll sein Aufstieg zum ÖVP-Chef und Kanzler unterstützt worden sein. Außerdem liegen gegen Kurz Anzeigen wegen Falschaussage im parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschuss vor, der mögliche Korruption im Umfeld der ÖVP und der rechten FPÖ untersuchte.

„Die falschen Vorwürfe gegen meine Person lassen sich rasch entkräften“, sagte Kurz vor der Ausschuss-Sitzung. Die ÖVP präsentierte vor wenigen Tagen ein Privatgutachten des Rechtsanwaltes und Strafrechts-Professors Peter Lewisch, das Kurz entlasten soll. Die Universität Wien distanzierte sich jedoch umgehend von dem Papier, das unerlaubt mit dem Siegel der Universität versehen war.

(mcv/dpa)
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