Lecks an Nord Stream-Pipelines Schweden will wegen hoher Geheimhaltungsstufe allein ermitteln
Stockholm · Einem Medienbericht zufolge werden Schweden, Dänemark und Deutschland anders als geplant keine gemeinsame Ermittlungsgruppe zur Untersuchung der Lecks an den Nord-Stream-Pipelines bilden.
Schweden habe die Einrichtung eines internationalen Untersuchungsteams abgelehnt, berichtete der „Spiegel“ am Freitag. Nach Angaben aus Sicherheitskreisen habe Schweden die Ablehnung damit begründet, dass die Geheimhaltungsstufe seiner Ermittlungsergebnisse zu hoch sei, um diese mit anderen Staaten zu teilen.
Nach den Explosionen an den Leitungen ist unterdessen kein austretendes Gas mehr an der Wasseroberfläche zu sehen. Bei Überflügen am Donnerstag und Freitag sei der Gas-Austritt in der Ausschließlichen Wirtschaftszone Schwedens nicht mehr sichtbar gewesen, teilte die schwedische Küstenwache am Freitagnachmittag mit. Nach einer vorherigen Beobachtung hatte sie zuletzt am Mittwoch davon gesprochen, dass der verbliebene Austritt von Nord Stream 2 noch eine rund zehn Meter breite Fläche betreffe.
An den von Russland nach Deutschland führenden Pipelines Nord Stream 1 und 2 waren Ende September vor der dänischen Insel Bornholm vier Lecks entdeckt worden. Einem offiziellen dänisch-schwedischen Bericht zufolge wurden die Lecks durch Explosionen mit enormer Sprengkraft verursacht.
Nach Angaben einer Sprecherin des Bundesinnenministeriums beendete die Bundespolizei inzwischen ihre Aufklärungsmission auf See. Die gesammelten Informationen würden nun in die durch den Generalbundesanwalt geführten Ermittlungen einfließen.
Der ARD zufolge gelang es, mit einer Unterwasserdrohne Fotos zu machen, die das Ausmaß der Zerstörung zeigen. Auf ihnen sei ein Leck von acht Metern Länge zu erkennen, das nur Folge einer Sprengstoffexplosion sein könne.
Der Generalbundesanwalt hatte am Montag mitgeteilt, er habe ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der vorsätzlichen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie der verfassungsfeindlichen Sabotage eingeleitet. Das Verfahren richtet sich gegen Unbekannt.