Wichtige Vorentscheidung im UN-Gerichtsverfahren Myanmar muss Rohingya vor Völkermord schützen

Den Haag · Vor gut drei Jahren flohen Tausende Angehörige der Volksgruppe der Rohingya vor der Militärgewalt aus Myanmar. Nun urteilte der Internationale Gerichtshof, dass das asiatische Land zum Schutz der muslimischen Minderheit verpflichtet sei.

 Der Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Abdulqawi Ahmed Yusuf, spricht bei dem Gerichtsverfahren gegen Myanmar.

Der Präsident des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, Abdulqawi Ahmed Yusuf, spricht bei dem Gerichtsverfahren gegen Myanmar.

Foto: AFP/STR

Im Völkermord-Verfahren gegen Myanmar hat der Internationale Gerichtshof das asiatische Land zu Sofortmaßnahmen zum Schutz der Rohingya verpflichtet. Damit gab das höchste UN-Gericht am Donnerstag in Den Haag einer Klage Gambias statt. Myanmar müsse alles tun, um einen Völkermord an der muslimischen Minderheit zu verhindern.

Das südostasiatische Land müsse alles in seiner Macht Stehende tun, um die Gräueltaten gegen die muslimische Minderheit der Rohingya zu beenden und weitere Verbrechen zu verhindern, erklärten die Richter am Donnerstag.

Das höchste Gericht der Vereinten Nationen ordnete „vorläufige Maßnahmen“ an, die Myanmar umgehend ergreifen muss. Das Militär und alle anderen Sicherheitskräfte unter seiner Kontrolle sollen sicherstellen, dass keine Gewalttaten verübt würden, die gegen die UN-Völkermordkonvention verstoßen. Myanmar soll zudem gewährleisten, dass keine Beweise vernichtet werden, die Völkermord-Verbrechen belegen könnten. Binnen vier Monaten soll Myanmar einen Bericht über die ergriffenen Maßnahmen vorlegen.

Kurz vor der wichtigen Vorentscheidung am Internationalen Gerichtshof in Den Haag hat Regierungschefin von Myanmar, Aung San Suu Kyi, die Möglichkeit eingeräumt, dass Soldaten ihres Landes Kriegsverbrechen gegen die muslimische Rohingya-Minderheit begangen haben könnten. Das geht aus einem Text hervor, den die Friedensnobelpreisträgerin am Donnerstag in der „Financial Times“ veröffentlichte.

„Kriegsverbrechen, die von Mitgliedern der Streitkräfte begangen worden sein könnten, werden vom Justizsystem unseres Militärs verfolgt“, schreibt Aung San Suu Kyi laut der Zeitung. Ähnlich wie zuvor warf sie aber auch Menschenrechtlern und einigen Flüchtlingen „unbewiesene Aussagen“ und eine Verzerrung des Bildes vor.

In Myanmar werden die Angehörigen der muslimischen Minderheit der Rohingya seit Jahrzehnten diskriminiert, viele von ihnen verloren durch ein 1993 erlassenes Gesetz die Staatsbürgerschaft. Soldaten Myanmars hatten seit 2016 Tausende Menschen ermordet, Dörfer zerstört und mehr als 700 000 Rohingya in die Flucht getrieben. Aung San Suu Kyi hatte die Armee vor dem höchsten UN-Gericht verteidigt und den Vorwurf des Völkermordes entschieden zurückgewiesen.

Der muslimisch geprägte afrikanische Staat Gambia hatte Myanmar in Den Haag verklagt und sich dabei auf die Völkermord-Konvention berufen. Der Internationale Gerichtshof hatte sich bereits vor einigen Jahren für die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen gegen die Volksgruppe der Rohingya in Myanmar zuständig erklärt. Das Gericht solle Myanmar Sofortmaßnahmen auferlegen, um die noch im Land lebenden rund 600 000 Rohingya zu schützen. Das Urteil zu den Sofortmaßnahmen ist noch keine endgültige Entscheidung, wird aber als wichtiges Signal bewertet.

(ala/dpa/epd)
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