Indien Mördern von Rajiv Gandhi bleibt der Galgen erspart

Neu Delhi · Indiens Oberster Gerichtshof hat die Todesstrafen für drei Mörder des früheren Regierungschefs Rajiv Gandhi in lebenslange Haftstrafen umgewandelt. Bei dem Bombenanschlag wurden 1991 insgesamt 18 Menschen getötet.

Als Grund nannten die Richter den unzumutbaren Zustand, dass die Gnadengesuche der Verurteilten elf Jahre liegengeblieben seien, wie die indische Agentur IANS am Dienstag berichtete. Der Aufschub sei unangemessen und unerklärlich.

Damit knüpfte das Gericht an eine wegweisende Entscheidung vom Januar an, laut der zum Tode verurteilte bei "unzumutbaren, unangemessenen und langwierigen Verzögerungen" nicht gehängt werden dürfen. Auch geistig Kranken soll der Galgen zukünftig erspart bleiben.

Gandhi war im Mai 1991 bei einem Wahlkampfauftritt im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu von einer Selbstmordattentäterin getötet worden. Bei dem Bombenanschlag starben insgesamt 18 Menschen. 26 Mittäter erhielten dafür die Todesstrafe, die meisten dieser Urteile wurden allerdings später aufgehoben.

In Indien sitzen etwa 500 Menschen in Todeszellen. Nachdem jahrelang keine Todesurteile mehr vollstreckt worden waren, wurden vor etwa einem Jahr kurz hintereinander zwei Menschen hingerichtet.

(dpa)
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